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Fragen rund ums Praxissemester

Für folgende Tätigkeiten sind Sie im Durchschnitt 12 Zeitstunden/16 Unterrichtsstunden pro Woche an mindestens 2-4 Tagen wöchentlich an Ihrer Praktikumsschule: 

  • Unterrichtsstunden hospitieren - Hinsichtlich der Unterrichtshospitationen empfehlen wir Ihnen, pro Fach insgesamt 20 Unterrichtsstunden im Praktikumszeitraum einzuplanen.
  • 32 Stunden angeleiteten Unterricht planen, durchführen und reflektieren - Im Lehramt an ISS/Gymnasien unterrichten Sie jeweils 16 Unterrichtsstunden pro Fach, im Lehramt an Grundschulen je 10 Unterrichtsstunden in den Fächern 1 und 2, 12 Unterrichtsstunden in Fach 3.
  • eigene angeleitete Unterrichtsstunden mit Mentor*innen vor- und nachbesprechen - Wir empfehlen hier, mindestens die Hälfte Ihres angeleiteten Unterrichts mit der Mentorin bzw. dem Mentor zu besprechen und auf die Vorbesprechung zu fokussieren.
  • Unterricht und Hospitationen vor- und nachbereiten - Diese Vorbereitung findet nur zu kleinen Anteilen an der Praktikumsschule statt, z.B. Anfertigen von Kopien, Vorbereitung des Unterrichtsraumes oder Kurzabsprachen mit Mentor*innen. Die Konzeption und Reflexion der Unterrichts- und Hospitationstätigkeit findet in der Regel an anderen Lernorten, wie Universität, Bibliothek oder zu Hause statt.
  • Schulpraktische Tätigkeiten DaZ/Sprachbildung als Bestandteil des Fachunterrichts oder eines allgemeinen Schulkonzeptes kennenlernen
  • Schulpraktische Tätigkeiten EWi (Lernforschungsprojekt) durchführen - Das Lernforschungsprojekt stimmen Sie thematisch mit der Schule ab. Die betreuenden Lehrkräfte der Schule unterstützen Sie bei der praktischen Durchführung. Die inhaltliche Ausgestaltung begleiten die Dozierenden der Erziehungswissenschaft an der Universität.
  • an Schulkultur teilnehmen und sich aktiv an ihr beteiligen, z.B. durch Teilnahme an internen Gremiensitzungen, Elternabenden, Exkursionen u.a.

Die konkreten Tätigkeiten an Ihrer Praktikumsschule planen Sie zusammen mit Ihren Mentor*innen sowie ggf. mit Ihren Dozierenden und dokumentieren sie im Praktikumsplan (s. Formulare im Praxissemester). Falls von Ihren Fachdidaktiken keine weiteren fachbezogenen Empfehlungen zu den Präsenzstunden und deren Aufteilung gegeben werden, können Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben und Empfehlungen bei der Aufteilung der Präsenzstunden in Absprache mit Ihren Dozierenden sowie Ihren Mentor*innen individuelle Schwerpunkte setzen.

1. Ich bin im Wintersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende im ersten Fachssemester im Master of Education werden automatisch für das Praxissemester im dritten Fachsemester berücksichtigt.

2. Ich bin erst im Sommersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende, die zum zweiten Fachsemester im Sommersemester in den Master of Education einsteigen, können regulär am Praxissemester teilnehmen. Hierfür ist nach erfolgter Zulassung eine zeitnahe Immatrikulation erforderlich, damit noch eine Teilnahme am Platzauswahlverfahren möglich ist. Ansonsten können keine Prioritäten für Praktikumsschulen angegeben werden. Darüber hinaus müssen im Sommersemester die Vorbereitungsseminare in den jeweiligen Fachdidaktiken besucht und erfolgreich absolviert werden.

3. Ich bin im Sommersemester noch nicht oder nicht mehr im Master of Education zugelassen.

Sollte auf Sie zutreffen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch oder wieder im Bachelorstudium befinden, aber alle oder annähernd alle Leistungen im Bachelor bereits erbracht haben, lassen Sie sich dazu bitte rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist ggf. vom Praktikumsbüro beraten. Hier entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Sie am Praxissemester teilnehmen können. Bitte sehen Sie sich die Teilnahmevoraussetzungen/Antragsverfahren für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an ISS/Gymnasien an. Folgende Schritte sind hierzu erforderlich, bitte beachten Sie die einzelnen Fristen hierzu:

  • Fristgerechte Platzbedarfsmeldung (gilt nur für Studierende, die im Wintersemester noch nicht im Master zugelassen waren)
  • Fristgerechte Anmeldung im Praxissemester-Portal
  • Fristgerechte Antragstellung auf Zulassung zum Praxissemester an Grundschulen bzw. an ISS/GYM mit anschließender Genehmigung durch den Prüfungsausschuss per Mail ans Praktikumsbüro - bitte beachten Sie, dass der Antrag unterschrieben sein muss und ein Nachweis über den Abschluss bzw. über die Teilnahmemöglichkeit zu allen Lehrveranstaltungen (GS bzw. U-Master und ISS/Gymnasien) der entsprechenden fachdidaktischen bzw. sonderpädagogischen Mastermodule notwendig ist.

Der Prüfungsausschuss entscheidet bei fristgerechter Antragstellung über Ihren Antrag. Über die Entscheidung informiert Sie das Praktikumsbüro schriftlich per Mail.

Sollte Ihr Antrag auf Zulassung vom Prüfungsausschuss abgelehnt werden, so wird Ihr Status im Praxissemester-Portal entsprechend geändert und es erfolgt keine Zuteilung eines Praktikumsplatzes. Bei Genehmigung haben Sie im regulären Zeitraum Gelegenheit, am Platzauswahlverfahren für die Praktikumsplätze im Praxissemester-Portal teilzunehmen. Hier können Sie Ihre gewünschten Praktikumsschulen priorisieren. 

Achtung: Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Priorisierungen bei der Platzverteilung jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden können, da die vorhandenen Plätze zunächst an die Studierenden mit einem Platzanspruch (Masterstudierende) verteilt werden.

Vor dem Praxissemester ist eine endgültige Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen notwendig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Praktikumsbüro ein:

  • Nachweis über den Bachelorabschluss (Abschlussbescheinigung bzw. Zeugnis oder Mitteilung per Mail ans Praktikumsbüro, dass alle Leistungen im CM eingetragen wurden)
  • Nachweis über die Bewerbung für den Master of Education an der Freien Universität (Nennung der Bewerbungsnummer)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Module im Lehramt an Grundschulen bzw. U-Master bzw. im Lehramt an ISS/Gymnasien - Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass die Module Lernförderung und Lernmotivation und Pädagogische Diagnostik bis zum Ende des SoSe erfolgreich absolviert wurden.

Sollten diese Unterlagen nicht fristgerecht beim Praktikumsbüro eingereicht werden, wird die Praktikumsplatzzuweisung zurückgezogen und eine Teilnahme am Praktikum ist nicht möglich.

Bitte nehmen Sie unbedingt eine Beratung im Praktikumsbüro wahr, um ein passendes Teilzeitmodell abzustimmen. Die Praxissemesteranteile werden in zwei aufeinanderfolgenden Wintersemestern an der gleichen Schule absolviert. Ein Praktikum im Sommersemester ist nicht möglich.

In der Regel werden bei einem Teilzeit-Praxissemester die Fächer bzw. Praktikumsteile/Seminare gleichmäßig aufgeteilt (Beispiel an der GrundschuleBeispiel in ISS/Gymnasium). Den zweiten Teil des Praktikums setzen Sie i. d. R. bei der ursprünglichen Praktikumsschule fort. Dies gilt nur, wenn die Praktika an zwei aufeinanderfolgenden Wintersemester durchgeführt werden. Wenn Sie das Praxissemester nicht in zwei aufeinander folgenden Wintersemestern absolvieren, wird Ihnen für den zweiten Teil eine neue Schule zugewiesen.

Die Präsenzzeit in der Schule orientiert sich am Workload der Schulpraktika und dem vereinbarten Teilzeitmodell. Sie sind an mindestens zwei Tagen in der Woche jeweils durchschnittlich vier Stunden an Ihrer Praktikumsschule. Die Präsenzzeit für das Lernforschungsprojekt ergibt sich aus der Themenstellung und muss in der Vereinbarung nicht festgeschrieben werden. Werden die Fachpraktika aller Fächer in einem Teilzeitsemester absolviert, sollen drei Tage pro Woche nicht unterschritten werden. In diesem Fall richtet sich die Präsenzzeit für das LFP im jeweils anderen Semester nach dem dafür erforderlichen Bedarf.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Praktikumsbüro so früh wie möglich ein:

Teilzeitmeldung für das Lehramt an Grundschulen: 

Für den gesamten Zeitraum des Praxissemesters (01.09.-31.01.) gilt eine verbindliche Präsenzzeit an der Schule von durchschnittlich 12 Zeitstunden pro Woche, verteilt auf mind. zwei bis vier Tage. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, können die Zeiten innerhalb der einzelnen Wochen davon abweichen und folglich variabel gestaltet werden. Feier-/Brückentage wirken sich nicht reduzierend auf die erforderliche Gesamtpräsenzzeit an der Praktikumsschule aus. Die Gesamtpräsenzzeit ist unabhängig davon über den gesamten Praktikumszeitraum zu erbringen.“

Für die Dokumentation Ihrer Präsenz- und Fehlzeiten an der Praktikumsschule stehen Ihnen ein Praktikumsplan sowie zur Orientierung für Ihre wöchentlichen Eintragungen ein Beispielplan zur Verfügung. Im Praktikumsplan bestätigen Ihre Mentor*innen wöchentlich die Präsenzzeiten, die Sie erbracht haben.

Zu den Präsenzzeiten an der Praktikumsschule zählen auch die Termine der Fachberatung sowie im Fach Sonderpädagogik Termine beim SIBUZ. Im Rahmen Ihrer Präsenzzeiten an der Schule können Sie auch an Wandertagen/Klassenfahrten als außerunterrichtliche Aktivitäten teilnehmen. Auch hierbei muss allerdings seitens der Schule sichergestellt sein, dass Sie alle Tätigkeiten immer in Anwesenheit einer Lehrkraft ausüben (d.h. selbstständig keine Aufsichtspflicht übernehmen). Von der Freien Universität werden hierfür keine Kosten erstattet.

Für die Lehrveranstaltungen gelten die allgemeinen Regelungen zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme. Sollten Sie an einem Schulpräsenztag krankheitsbedingt fehlen, informieren Sie bitte die Schule (jeweilige Mentor*innen bzw. die Schulleitung) sowie das Praktikumsbüro. Sollten Sie mehr als drei Tage hintereinander krankheitsbedingt fehlen, so benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung). Bitte lassen Sie dem Praktikumsbüro eine Kopie dieser Krankschreibung zeitnah per Mail zukommen. 

Sollten Sie bis Ende des Praktikumszeitraumes nicht die erforderlichen Präsenzzeiten erbringen können, so besteht nach Rücksprache mit der Praktikumsschule und mit den Dozierenden ggf. die Möglichkeit, in Einzelfällen das Praktikum über den eigentlichen Praktikumszeitraum hinaus zu verlängern. Bitte sprechen Sie das Praktikumsbüro hierzu möglichst frühzeitig an.

Wenn Sie mindestens eines der Kriterien (Studierende mit Kindern unter 12 Jahren, Schwangere, Studierende mit Pflegeaufgaben, chronischer Erkrankung und Behinderung) für einen Antrag auf Nachteilsausgleich laut RSPO § 11 erfüllen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich für die Vergabe der Praktikumsplätze (Masterstudierende | Bachelorstudierende) stellen. Auch Bachelorstudierende können ggf. einen Antrag stellen, werden allerdings bei der Platzverteilung nach den Master-Studierenden berücksichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anträge auf Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Dies bedeutet, dass über Anträge, die nach diesem Termin eingehen, nur dann noch entschieden wird, wenn der Grund auch erst nach diesem Termin eingetreten ist (z. B. Adoption, plötzlich schwere Erkrankung, Übernahme einer Pflege, Feststellung einer Schwangerschaft). Studierende, die fristgerecht diesen Antrag einreichen, können im Rahmen der Anmeldung zum Praxissemester im Praxissemster-Portal einen Wunschbezirk sowie einen Alternivbezirk angeben. 

Bei positiver Entscheidung durch den Prüfungsausschuss wird bei der Platzvergabe die Platzwahl von Masterstudierenden prioritär berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich ggf. im Praktikumsbüro beraten.

Tätigkeiten an Schulen bzw. schulischen Einrichtungen, die vor oder während des Praxissemesters ausgeübt wurden, werden in der Regel insbesondere nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht angerechnet.

In Ausnahmefällen gilt für Kompetenzen, die durch außeruniversitäre Schul- und Unterrichtstätigkeiten erworben wurden, dass sie auf das Praxissemester angerechnet werden können, wenn folgende Kriterien in Einheit, also vollständig erfüllt sind: Die Tätigkeit wurde nachweislich angeleitet und theoriegeleitet reflektiert und entsprach in Inhalt und Niveau den zu erwerbenden Kompetenzen/Qualifikationszielen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung.

  1. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall zunächst an die zuständigen Anrechnungsbeauftragten der Fachdidaktiken Ihrer Studienfächer für ISS/Gym., im Grundschulbereich oder für das Lernforschungsprojekt (EWI: Herr Dr. Martin Schmidt; DaZ: Frau Prof. Dr. Diana Maak) und holen Sie sich auf den entsprechenden Anrechnungsformularen für das Lehramt an Grundschulen bzw. an ISS/Gymnasien fristgerecht eine Anrechnungsempfehlung ein.
  2. Bitte reichen Sie die Anrechnungsunterlagen vollständig (Anrechnungsformular mit Anrechnungsempfehlung der Anrechnungsbeauftragten, inkl. aller Nachweise für die Anrechnungsbeauftragten) und fristgerecht beim Praktikumsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt. Das bedeutet, dass Anträge für die Anrechnung von schulpraktischen Anteilen nach der Frist nicht mehr berücksichtigt werden. 
  3. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Praktikumsbüro eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei der Schule sowie bei den Dozierenden über die nun noch zu erbringenden Praktikumsanteile.

Achtung: Die Reduzierung der Praktikumsanteile erfolgt entsprechend der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Eine Mindestpräsenzzeit von 144 Zeitstunden bzw. 192 Unterrichtstunden kann nicht unterschritten werden.

Eintragungen in Campus Management zu Anrechnungen für die Module des Praxissemesters werden i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters vorgenommen.

Die Universität ist wie Arbeitgeber*innen durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet, Schwangere und Stillende zu schützen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 MuSchG). Sie darf Schwangere „keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 ... in Kontakt kommt oder kommen kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt“ (§ 11 Absatz 2 Satz 1 MuSchG). Der Risikogruppe 3 sind zum Beispiel Windpocken und SARS-CoV-2 (COVID-19) zugeordnet. Eine solche unverantwortbare Gefährdung gilt jedoch als ausgeschlossen, wenn Schwangere über einen ausreichenden Immunschutz verfügen (§ 11 Absatz 2 Satz 4 MuSchG). Dieser wird durch das Arbeitsmedizinische Zentrum der Freien Universität Berlin (AMZ) geprüft.

Im Hinblick auf COVID-19 fehlen aktuell noch wissenschaftliche Erkenntnisse, ab wann ein ausreichender Schutz für Schwangere angenommen werden kann. Bisher stuft das AMZ die Gefahr einer COVID-19-Infektion – auch bei vollständiger Impfung, da diese nur vor einem schweren Verlauf, nicht aber vor der Infektion selbst schützt – in Schulpraktika als unverantwortbare Gefährdung ein. Schwangere dürfen deshalb nach aktuellen Informationen nicht an Schulpraktika teilnehmen.

Während der Stillzeit können Schulpraktika durchgeführt werden, wenn ein vollständiger COVID-19-Impfschutz (mind. zwei Impfungen | Stand Dezember 2021) nachgewiesen wird.

Sollten Sie vor oder während des Praktikums feststellen, dass Sie schwanger sind, so empfehlen wir Ihnen, diese Schwangerschaft unter studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de der Freien Universität sowie dem Praktikumsbüro anzuzeigen, damit Sie entsprechende Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Gerade in Zeiten mit einem noch nicht ausreichend erforschten Virus ist eine schnelle Einleitung von Schutzmaßnahmen erforderlich.

Nach einem Unfall in der Hochschule/Berliner Praktikumsschule oder auf dem Hin-/Heimweg zur Hochschule/Berliner Praktikumsschule, sollte dieser umgehend angezeigt werden. Bitte senden Sie sich hierfür eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeige an das Praktikumsbüro und informieren Sie auch Ihre Praktikumsschule und die Dozierenden Ihrer Lehrveranstaltungen.

Bitte beachten Sie, dass für die Behandlung nach einem Unfall ein Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, aufgesucht werden muss. Bitte geben Sie hier an, dass es sich um einen „Arbeits-/Wegeunfall“ handelt, der über die Unfallkasse Berlin abgerechnet wird (als Arbeitgeberin ist die Universität anzugeben).

Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, sind nicht über die Universität unfallversichert.

Bei Schulen in privater Trägerschaft ist grundsätzlich die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Bitte informieren Sie auch hier bei einem Unfall umgehend das DSE-Praktikumsbüro und reichen Sie eine Unfallanzeige ein.

Während des Praktikums besteht Versicherungsschutz bei sämtlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Praktikum, also z. B. auch Klassenfahrten. Vor dem 01.09. besteht ein Versicherungsschutz nur für die letzte Woche der Sommerferien für die Teilnahme an schulinternen Veranstaltungen.

Achtung: Grundsätzlich besteht nur ein Unfallversicherungsschutz. Bitte kümmern Sie sich ggf. um einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz (z.B. gegen Verlust von überlassenen Schulschlüsseln).