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Ich habe schon Schulpraxis-Erfahrungen. Wie kann ich mir die auf das Praxissemester anrechnen lassen?

Tätigkeiten an Schulen bzw. schulischen Einrichtungen, die vor oder während des Praxissemesters ausgeübt wurden, werden in der Regel insbesondere nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht angerechnet.

In Ausnahmefällen gilt für Kompetenzen, die durch außeruniversitäre Schul- und Unterrichtstätigkeiten erworben wurden, dass sie auf das Praxissemester angerechnet werden können, wenn folgende Kriterien in Einheit, also vollständig erfüllt sind: Die Tätigkeit wurde nachweislich angeleitet und theoriegeleitet reflektiert und entsprach in Inhalt und Niveau den zu erwerbenden Kompetenzen/Qualifikationszielen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung.

  1. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall zunächst an die zuständigen Anrechnungsbeauftragten der Fachdidaktiken Ihrer Studienfächer für ISS/Gym., im Grundschulbereich oder für das Lernforschungsprojekt (EWI: Herr Dr. Martin Schmidt; DaZ: Frau Prof. Dr. Diana Maak) und holen Sie sich auf den entsprechenden Anrechnungsformularen für das Lehramt an Grundschulen bzw. an ISS/Gymnasien fristgerecht eine Anrechnungsempfehlung ein.
  2. Bitte reichen Sie die Anrechnungsunterlagen vollständig (Anrechnungsformular mit Anrechnungsempfehlung der Anrechnungsbeauftragten, inkl. aller Nachweise für die Anrechnungsbeauftragten) und fristgerecht beim Praktikumsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt. Das bedeutet, dass Anträge für die Anrechnung von schulpraktischen Anteilen nach der Frist nicht mehr berücksichtigt werden. 
  3. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Praktikumsbüro eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei der Schule sowie bei den Dozierenden über die nun noch zu erbringenden Praktikumsanteile.

Achtung: Die Reduzierung der Praktikumsanteile erfolgt entsprechend der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Eine Mindestpräsenzzeit von 144 Zeitstunden bzw. 192 Unterrichtstunden kann nicht unterschritten werden.

Eintragungen in Campus Management zu Anrechnungen für die Module des Praxissemesters werden i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters vorgenommen.