Duale Option im Flex-Master
In der dualen Option verbinden Sie die Arbeit an einer Schule mit einem gestreckten Praxissemester an der gleichen Schule. Das Praxissemester geht dann (bei einem Vollzeitstudium) über drei Semester.
Sie benötigen zunächst einen spezifischen Arbeitsvertrag im Rahmen der dualen Option mit der Senatsverwaltung. Wenn Sie einen solchen Arbeitsvertrag abgeschlossen und sich erfolgreich auf einen Studienplatz im Master of Education beworben haben, studieren Sie den Master of Education in der dualen Option.
Ihre Bewerbung auf einen der Verträge hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie Ihren Bachelor aller Voraussicht nach im Sommersemester vor Beginn des Masterstudiums erfolgreich abschließen werden. Sie müssen deshalb folgende Bedingungen zum Bewerbungszeitpunkt erfüllen:
- 120 abgeschlossene Leistungspunkte
- alle Bachelor-Module vollständig angemeldet
- Zulassung zur Bachelorarbeit oder Bestätigung durch die Gutachter*in, dass die Bachelorarbeit bis Ende Juli abgegeben sein muss
Der Bewerbungsprozess um einen Arbeitsvertrag beginnt damit, dass Sie sich fristgerecht über das Bewerbungsportal bei der Senatsverwaltung bewerben. In der Regel ist der Bewerbungszeitraum im Februar/März. Sie geben hierbei ihre angestrebte Laufbahn, die studierten Fächer und Wunschregionen, ggf. auch Wunschschulen an. Initiativbewerbungen an Schulen sind nicht möglich.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird dann geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die duale Option erfüllen. In einem ersten Schritt prüft die Senatsverwaltung, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu bittet sie uns um die Prüfung der Voraussetzungen, die Ihr Studium betreffen.
Im Mai finden Auswahlverfahren an den Schulen statt. Daran können sich nur Schulen beteiligen, die gleichzeitig auch einen Praxissemesterplatz für Sie zur Verfügung stellen können.
Anschließend bewerben Sie sich an Ihrer Universität für einen Studienplatz im Master of Education.
Wenn Sie in der dualen Option studieren, müssen Sie an der Schule sowohl die schulpraktischen Studienleistungen (Praxissemester) als auch die vertraglich geregelte Unterrichtsverpflichtung erbringen. Sie sollen in den Unterrichtsfächern eingesetzt werden, die Sie studieren.
Die Betreuung im Praxissemester in der dualen Option ist die gleiche wie in der kompakten Option. Das bedeutet, dass Sie sowohl in der Universität als auch an der Schule betreut werden.
An der Universität besuchen Sie während des Praxissemesters begleitende Lehrveranstaltungen. Ihre Dozierenden besuchen Sie außerdem in Ihrem Unterricht.
An der Schule werden Sie durch Mentor*innen betreut. Dabei handelt es sich um Fachlehrer*innen, die Sie während Ihres Praxissemesters begleiten und deren Qualifizierung (d.h. Staatsprüfung oder ein entsprechendes Äquivalent) im entsprechenden Fach/in der entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen ist. Eine Übersicht zur Funktion und zu Aufgaben der Mentor*innen finden Sie im Praxissemester-Leitfaden.
In der dualen Option liegt der Mindest-Stundenumfang bei vier Unterrichtsstunden pro Woche. Wir empfehlen dringend, dass Sie maximal eine wöchentliche Arbeitszeit von acht Unterrichtsstunden vereinbaren.Der exemplarische Studienverlaufsplan mit vier Semestern ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, das unserer Erfahrung nach mit einer höheren Unterrichtsverpflichtung nicht vereinbar ist.
Bei höherem vertraglichen Unterrichtsumfang raten wir Ihnen zu einem Teilzeitstudium, zu dem Sie Ihr DSE-Praktikumsbüro berät. Je nach vereinbartem Stundenumfang und weiteren Verpflichtungen, die Sie möglicherweise haben, können Sie realistisch mit sechs bzw. acht Semestern planen. Hierfür werden wir Ihnen auf unserer Website exemplarische Studienverlaufspläne zur Verfügung stellen, die derzeit in Erarbeitung sind.
Sie können maximal die Hälfte der Pflichtstundenzahl von Lehrer*innen (an Grundschulen 28 Stunden, an weiterführenden Schulen 26 Stunden) arbeiten. Studierende über 30 Jahren können ggf. maximal eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten. Damit liegt die Stundenzahl in der dualen Option an ISS/Gymnasien bei höchstens 13 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche und an Grundschulen bei höchstens 14 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche. Diese Stundenzahlen können nicht überschritten werden. Der niedrigste Stundenumfang liegt bei vier Unterrichtsstunden pro Woche und kann nicht unterschritten werden. In Absprache mit Ihrer Schulleitung können Sie den arbeitsvertraglichen Stundenumfang in diesem Rahmen über einen Änderungsvertrag reduzieren oder aufstocken.
Der Vertrag wird für die Dauer der Regelstudienzeit (zwei Jahre) geschlossen. Andere Verträge werden nicht weitergeführt. Sollten nach der Regelstudienzeit noch Studienleistungen offen sein, können Sie den Vertrag in Absprache Ihrer Schulleitung verlängern. Der Vertrag endet spätestens in dem Schulhalbjahr, in dem Sie den Master erfolgreich abschließen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrags in der dualen Option ist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB möglich. Damit ist der Wechsel in die kompakte Option verbunden. Lassen Sie sich hierzu im DSE-Praktikumsbüro beraten.
Je nach vereinbarter Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche empfehlen wir unterschiedliche Studienverläufe und ggf. ein Teilzeit-Studium. Hierfür werden wir Ihnen auf unserer Website exemplarische Studienverlaufspläne zur Verfügung stellen, die derzeit in Erarbeitung sind.
Es ist möglich, von der dualen in die kompakte Option zu wechseln. Hierzu berät Sie Ihr DSE-Praktikumsbüro. Ein Wechsel aus der kompakten in die duale Option ist nicht möglich.
Wie bei jeder Lehrkraft unterliegt die Genehmigung einer Beurlaubung einer besonderen Prüfung, die die Gründe für die Beurlaubung ebenso berücksichtigt wie die Bedarfe an den Schulen. Hierfür benötigen Sie eine Stellungnahme Ihrer Schulleitung, die dann die Schulaufsicht einbindet und ggf. die Genehmigungsentscheidung des Referatsleiters für Personalmanagement in der Senatsverwaltung einholt.
Für die Dokumentation Ihrer Präsenz- und Fehlzeiten an der Praktikumsschule stehen Ihnen wie in der kompakten Option ein Praktikumsplan sowie zur Orientierung für Ihre wöchentlichen Eintragungen ein Beispielplan zur Verfügung. Im Praktikumsplan bestätigen Ihre Mentor*innen wöchentlich die Präsenzzeiten, die Sie erbracht haben.
- Wenn Sie Auskünfte zu Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Arbeitstätigkeit benötigen, wenden Sie sich an Ihre Schulleitung oder die Senatsverwaltung.
- Bei Fragen zu Ihrem Praxissemester und den schulpraktischen Anteilen an ihrer Schule wenden Sie sich bitte an Ihr DSE-Praktikumsbüro.
- Die Dozierenden Ihrer Seminare beantworten Ihnen Fragen zu Ihren universitären Lehrveranstaltungen und Prüfungen.