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Informationen rund um die Promotion

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.

Wir bitten daher um Anzeige der Schwangerschaft bzw. Anzeige der Stillzeit bei den Ansprechpartnern im Fachbereich, ggf. in der Studierendenverwaltung anhand des entsprechenden Formulars, insbesondere wenn eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und/oder eine Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz gewünscht ist.

Schutzfristen, Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit

Schwangere Studierende dürfen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, es sei denn Sie erklären sich schriftlich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kann widerrufen werden.

Innerhalb der Schwangerschaft und ggf. in der nachfolgenden Stillzeit dürfen Studierende nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach 20 Uhr oder an Sonn-/und Feiertagen teilnehmen. Auch hier kann dieses aber aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung ermöglicht werden. Auch diese ist widerrufbar.

Ansprechpartner dafür sind die entsprechenden Zuständigen in den Fachbereichen entsprechend des Kern-/Hauptfachs.

Ausführliche Informationen

Der Welcome Service der Freien Universität unterstützt alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, sich schnell an der Freien Universität Berlin zurechtzufinden und wohlzufühlen.

Auf den Seiten des Welcome Service erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote, Serviceeinrichtungen sowie Ansprechpersonen, die Ihnen als Mitglied der Freien Universität zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zu Veranstaltungen, die sie beim Ankommen und Einleben unterstützen können. Gerne werden Sie dazu auch persönlich informiert.

Kontakt: Kommen Sie gerne auf die Mitarbeiter*innen des Wecome Service zu. Beratungen sind persönlich nach Vereinbarung oder telefonisch unter 030 838 55443 bzw. per E-Mail an start@personal.fu-berlin.de möglich.

Weitere Ansprechpersonen, Servicstellen und Wissenswertes

Informationen für Promovierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten

Wer sich als Erste oder Erster in einer Familie auf den Weg in die Wissenschaft begibt, hat es oft nicht leicht. Um dies ein wenig einfacher zu machen, hat die Graduate Academy der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein paar Informationen zusammengetragen zur Finanzierung von Promotionen, zu Vernetzungsmöglichkeiten und zur Überwindung des Fremdheitsgefühls in der akademischen Welt: https://www.uni-jena.de/erste-generation-promotion.

Die Promotion kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses in Teilzeit absolviert werden. Das Teilzeitstudium kann im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.) im Self-Service Portal beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.

Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.

Das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot kann im Teilzeitstudium weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an die*den Koordinator*in in Ihrem entsprechenden strukturierten Programm.