Beauftragte Person für Diversität und Antidiskriminierung der Freien Universität im Amt
News vom 19.06.2025
Am 18. Juni 2025 ist Dr. Carolin Loysa vom Akademischen Senat offiziell als Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung der Freien Universität bestätigt worden!
Das Amt der beauftragten Person für Diversität und Antidiskriminierung ist in § 59a des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) gesetzlich verankert.
Gemäß dem BerlHG sind die Hochschulen im Land Berlin dazu verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Universitätsmitglieder zu fördern, zum Abbau bestehender Barrieren beizutragen und darauf hinzuwirken, dass alle Mitglieder der Hochschule die ihrer Qualifikation entsprechend gleichen Entwicklungsmöglichkeiten haben und sich diskriminierungsfrei entfalten können. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wird an jeder Hochschule auf zentraler Ebene eine entsprechende Anlaufstelle in der Form der Beauftragung eines Gremiums oder einer Person eingerichtet.
An der Freien Universität unterstützt und berät die vom Akademischen Senat ernannte Kommission für Diversity und Antidiskriminierung die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung bei der Umsetzung der in der FU-Antidiskriminierungssatzung festgeschriebenen Diversityziele, beim Abbau von Barrieren an der Hochschule und bei der Realisierung chancengerechter Zugangs-, Studien- und Arbeitsbedingungen.
Aus ihrer Mitte heraus wird die beauftragte Person für Diversität und Antidiskriminierung gewählt, die den Vorsitz der Kommission hat und dem Akademischen Senat einmal jährlich über den Fortgang der Diversity-Arbeit an der Freien Universität berichtet.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Carolin Loysa für den Start in ihr neues Amt alles Gute!
Die beauftragte Person für Diversität und Antidiskriminierung ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: diversity-officer@diversity.fu-berlin.de
Detaillierte Informationen zu den Arbeitsstrukturen im Bereich Diversity und Antidiskriminierung an der Freien Universität finden Sie hier.