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AGG-Beschwerdestelle nun in der Stabsstelle

News vom 09.01.2025

Ab dem 01.01.2025 ist die Beschwerdestelle für Mitarbeiter*innen gemäß § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Zuständigkeitsbereich von uns!

Warum ist das wichtig? Beschäftigte, die im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis Diskriminierung erfahren, haben das Recht, sich an die innerbetriebliche Beschwerdestelle zu wenden. Bevor es die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung gab, war diese Beschwerdestelle in der Personalabteilung angesiedelt. Um künftig die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzulegen, niedrigschwelliger und zugänglicher zu machen, wurde die Beschwerdestelle nun organisatorisch zu uns in die Stabsstelle überführt, wo die Expertise für Antidiskriminierung(-srecht) und Beschwerdeverfahren gebündelt vorliegt.

Denn Ziel ist und bleibt es, eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für Betroffene zu gewährleisten. Diese Neuverlagerung ist ein erster kleiner Schritt in diese Richtung, während derzeit an der Entwicklung eines transparenten Beschwerdeweges gearbeitet wird.

Häufig gestellte Fragen zu formalen Beschwerden bei Diskriminierung finden Sie hier. Kontaktdaten zur Beschwerdestelle finden Sie hier.

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