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FAQ: Beschwerden bei Diskriminierung

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen im Zusammenhang mit formalen Beschwerden bei Diskriminierung. Die Fragen werden laufend ergänzt oder adaptiert.

In der Alltagssprache bedeutet „sich beschweren“ über jemanden oder etwas klagen.

Eine „Beschwerde“ im Zusammenhang mit Diskriminierung einzulegen hingegen bedeutet, dass Sie damit als Betroffene*r von Diskriminierung an der Freien Universität ein formalisiertes Verfahren in Gang setzen können, in dem Ihre Diskriminierungserfahrung (auf-)geklärt wird. Dabei werden in der Regel die Personen, über die Sie sich beschweren, bei Bedarf weitere Zeug*innen angehört und ggf. Beweismittel geprüft.

Beratung und Beschwerde haben unterschiedliche Ziele. Die Antidiskriminierungsberatung bietet einen sicheren Raum und Unterstützung für Betroffene, um die (möglicherweise) diskriminierende Situation einzuordnen und mögliche Handlungsoptionen zu identifizieren. Sie ist vertraulich und auftragsorientiert. Beschwerden hingegen sind formale Schritte zur Dokumentation und Sanktionierung von Diskriminierung über rechtliche und institutionelle Kanäle. Beschwerden können grundsätzlich nicht vertraulich bearbeitet werden, eben weil Personen, über die eine Beschwerde eingelegt wird, angehört werden müssen.

Beschwerden nehmen wir über beschwerde@diversity.fu-berlin.de entgegen.

Bitte machen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere folgende Angaben:

Wer hat wann und wo was getan?
Aus welchem Grund gehen Sie von einer Diskriminierung aus?
Falls zutreffend: Welche Zeug*innen gibt es?

Zunächst vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um eventuelle Rückfragen zu klären. Sodann prüfen wir Ihre Beschwerde und klären den Sachverhalt auf. Hierfür wird die Person, über die Sie sich beschwert haben, kontaktiert und befragt, ggf. werden Zeug*innen befragt und (weitere) Beweismittel geprüft.

Leider nein. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass viele Betroffene den Wunsch haben, anonym zu bleiben. Bitte beachten Sie aber, dass bei einer formalen Beschwerde Anonymität grundsätzlich nicht möglich ist. Der Kreis an Personen, der Kenntnis von Ihrer Beschwerde erlangt, wird jedoch so klein wie möglich gehalten.

Selbstverständlich wird diskret mit Ihrer Beschwerde umgegangen. Allerdings bedeutet das nicht, dass wir Ihre Identität und Ihr Vorbringen gegenüber Personen, über die Sie sich beschweren, vertraulich halten. Ebenso kann es sein, dass die Freie Universität im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Hochschulmitgliedern (unverzüglich) handeln muss, wenn im Rahmen der Beschwerde gewisse Sachverhalte gemeldet werden. Zum Beispiel: Bei sexualisierter Gewalt oder akuter Gefährdung kann es vorkommen, dass die Freie Universität auch ohne Ihr explizites Einverständnis Maßnahmen ergreifen muss, um Sie und andere Personen zu schützen.

Es gibt (derzeit) keinen abschließenden Katalog an Maßnahmen bzw. Sanktionen, die im Falle einer begründeten Beschwerde angeordnet werden dürfen. Als Orientierung kann § 7 FU-Antidiskriminierungssatzung dienen, wo beispielhaft unterschiedliche Maßnahmen (z.B.: moderiertes Gespräch, Einschalten der Personalabteilung) aufgelistet sind.

Beschwerdeführer*innen haben im Zuge des Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit, Ihr Bedürfnis sowie Ihren Wunsch nach einer konkreten Maßnahme zu äußern. Allerdings kann nicht garantiert werden, dass dem Wunsch jedenfalls und vollumfänglich entsprochen wird.