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Gibt es Verpflichtungen, die ich als Stipendiat*in eingehe?

Das Deutschlandstipendium beruht auf dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) des Bundes. Hier ist festgelegt, dass Stipendiatinnen und  Stipendiaten verpflichtet sind, an der Durchführung des Stipendienprogramms mitzuwirken, indem sie

1. alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität Berlin mitteilen (StipG§10 Absatz 2). Siehe dazu hier.

2. der Freien Universität Berlin die für die Berichterstattung an die Bundesstatistik nötigen Daten mitteilen (siehe StipG§13 Absatz 2). Dazu zählen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des angestrebten Abschlusses, Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl, Zahl der Fördermonate, Bezug von Leistungen nach dem BAföG.

3. an der jährlichen Leistungsüberprüfung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Freie Universität Berlin ist nach §2 StipG dazu verpflichtet, die Begabung und Studienleistungen der Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums mindestens einmal jährlich zu prüfen. Im Mai jeden Jahres reichen Stipendiat*innen zu diesem Zweck eine aktuelle Leistungsübersicht und gegebenenfalls ein fachliches Gutachten ein (siehe Punkt 3c des Stipendienbescheids). Das Formular für das Gutachten lässt die Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität den Stipendiat*innen im Laufe des Sommersemesters per Email zukommen. Weitere Informationen zur Leistungsüberprüfung finden Sie hier.

Alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, müssen unverzüglich der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität Berlin mitgeteilt werden (StipG§10 Absatz 2).


Dazu zählen:

  • Änderungen in Bezug auf Ihr Studium (Studienfachwechsel, Beurlaubung, Studienende etc.)
  • Studienbezogene Auslandsaufenthalte (inkl. Angabe des Zeitraumes und des Ortes und ggf. Bezug weiterer finanzieller Förderungen)
  • Änderungen Ihrer Anschrift und Kontaktdaten
  • Änderungen Ihrer Bankverbindung
  • Änderung Ihres Nachnamens
  • Informationen zum Bezug weiterer leistungsbezogener finanzieller Studienförderungen, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt (z.B. Aufnahme in andere Begabtenförderungsprogramme)

Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen verweisen wir zudem auf die Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.