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Bewerbungsberechtigung

1.  Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie folgende Fragen mit „ja“ beantworten können:

  • Ich bin an der Freien Universität immatrikuliert
  • Oder: ich habe einen Zulassungsbescheid für die Aufnahme eines Studiums an der Freien Universität (zum ersten oder höheren Fachsemester)
  • Ich befinde mich während der gesamten Förderperiode (Winter- und Sommersemester) als immatrikulierte*r Studierende*r der Freien Universität in der Regelstudienzeit meines Studiengangs (Hauptfach). Informationen zu Ausnahmeregelungen bei Überschreiten der Regelstudienzeit finden Sie hier.

Wenn diese Kriterien zutreffen, gilt, dass folgende Personen prinzipiell förderberechtigt sind:

  • Jeden Fachsemesters (auch 1.) innerhalb der Regelstudienzeit
  • Im Bachelor, Master oder Staatsexamenstudium
  • Aller Nationalitäten
  • Aller Fachrichtungen
  • Vollzeit- und Teilzeitstudierende
  • Studierende im Erst-, Zweit- und Weiterbildungsstudium
  • Jeden Alters

Bitte beachten Sie, dass Sie sich jeweils in Ihrem Hauptfach um das Stipendium bewerben.

2.  Wer kann sich nicht bewerben?

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Deutschlandstipendium nicht die Aufnahme eines Studiums an der Freien Universität Berlin ermöglicht. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Studienplatzzusage oder Immatrikulation zum ersten oder höheren Fachsemester bereits vorliegen.

Nicht bewerben können sich...

  • Studierende, die nicht an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind
  • Studierende, die sich zwar an der Freien Universität auf einen Studienplatz beworben haben, denen aber kein Zulassungsbescheid vorliegt
  • Studierende, die während des Förderjahres die Regelstudienzeit überschreiten. Informationen zu Ausnahmen finden Sie hier
  • Promotionsstudierende der Freien Universität Berlin. Über Förderungsmöglichkeiten für Doktorandinnen und Doktoranden an der Freien Universität Berlin informiert das Promotionsportal der Freien Universität Berlin.
  • Studierende der Charité Berlin. Diese hat ein eigenes Deutschlandstipendium-Programm: Homepage der Charité-Universitätsmedizin Berlin mit Informationen über das Deutschlandstipendium
  • Studierende, die an mehreren Hochschulen studieren und an der Freien Universität Berlin nicht hauptimmatrikuliert sind, d.h. ihre Semestergebühr nicht an die Freie Universität Berlin entrichten
  • Studierende, die bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige Förderung beziehen, die 30€ im Monat übersteigt (für eine Übersicht, welche Stipendien parallel bezogen werden können, klicken Sie bitte hier)
  • Studierende, die keinen Abschluss an der Freien Universität anstreben (z.B. Erasmus-Studierende oder andere Studierende, die mit Mobilitätsprogrammen für einen Aufenthalt für ein oder mehrere Semester an die Freie Universität gekommen sind, oder EinS@FU-Studierende)

3. Wen ermutigen wir insbesondere zu einer Bewerbung?

Das Deutschlandstipendium richtet sich gleichermaßen an alle Studierenden und Studienanfänger*innen der Freien Universität Berlin, die bewerbungsberechtigt sind. Auch wenn Sie nicht zu einer der folgenden Zielgruppen gehören, können Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.

Wir ermutigen insbesondere folgende Studierendengruppen, sich zu bewerben:

  • Studierende mit Fluchterfahrung
  • Studierende, die das Welcome@FUBerlin Programm erfolgreich durchlaufen haben und ein Regelstudium an der Freien Universität Berlin aufgenommen haben oder sich erfolgreich um ein Studium an der Freien Universität beworben haben
  • Studierende mit Migrationshintergrund
  • Studierende aus nicht-akademisch ausgebildeten Elternhäusern
  • Studierende, die BAföG beziehen
  • Studierende mit Kind
  • Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung
  • Studierende, die Spitzensport betreiben und Mitglied in einem Olympiakader sind *
  • Studierende höheren Alters
  • Studierende, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben oder bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

* Studierende der Freien Universität, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2) oder Paralympicskader des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugehörig sind und von einem Olympiastützpunkt (OSP) im Land Berlin oder Brandenburg betreut werden.