Springe direkt zu Inhalt

Auswahlkriterien

In erster Linie werden die Stipendien aufgrund herausragender Studienleistungen bzw. bei Studienanfänger*innen herausragender Schulleistungen vergeben. Folgendes fließt dabei in die Bewertung ein:

1. Schulische/akademische Leistungen

Studierende in grundständigen Studienangeboten (Bachelor & Staatsexamen):

  • Durchschnittsnote des vorangegangenen Schul- oder Hochschulabschlusses (nur bei Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung im 1. und 2. Fachsemester befinden)
  • ggf. Notendurchschnitt im laufenden Studium und
  • ggf. erreichte Leistungspunkte (ECTS) Punkte im laufenden Studium

Studierende im Masterstudium:

  • Durchschnittsnote des vorangegangenen Hochschulabschlusses
  • ggf. Notendurchschnitt im laufenden Studium und
  • ggf. erreichte Leistungspunkte (ECTS) Punkte im laufenden Studium
Neben schulischen bzw. akademischen Leistungen, wird im Bewerbungs- und Auswahlverfahren die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt. Folgende weitere Kriterien fließen in die Bewertung Ihrer Unterlagen ein:

2. Auszeichnungen, praktische Tätigkeiten und Engagement

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • Erwerbstätigkeiten und Praktika
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen.

3. Besondere persönliche oder familiäre Umstände

  • Betreuung/Pflege von Angehörigen
  • Betreuung/Pflege von eigenen Kindern
  • Krankheit (chronische) oder Behinderung
  • nicht-akademisches Elternhaus
  • Migrationshintergrund
  • Geflüchtetenstatus
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

Die gesetzliche Grundlage, aus der die Auswahlkriterien hervorgehen, können Sie untenstehend einsehen.

Bei der Vergabe der Stipendien finden die Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin vom 17. Februar 1993 (FU-Mitteilungen 17/1993) Anwendung.