Bewerbung für ein Masterstudium 2020/21
News vom 22.04.2020
Aktuelle Informationen zu Fristen und Dokumenten
Vor dem Hintergrund der zurzeit bestehenden Einschränkungen bestimmter Dienstleistungen (Sprachtests, Beglaubigungen) aufgrund der Coronavirus-Pandemie hier eine kurze Übersicht über Änderungen im Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge.
Grundsätzlich sind alle für das jeweilige Programm erforderlichen Dokumente einzureichen. Welche das sind, steht auf der Webseite des jeweiligen Programms (Punkt: Zugangsvoraussetzungen) und auf der Webseite „Bewerbung“.
Beglaubigungen
Einzureichende Dokumente sind amtlich zu beglaubigen und (auch) in Papierform bis Fristende einzureichen. Wie eine amtliche Beglaubigung außerhalb Deutschlands aussieht, kann auf den Seiten von uni-assist im Bereich FAQ und in den Länderhinweisen (Land wählen) nachgelesen werden.
Für Sprachnachweise wird aktuell auf die amtliche Beglaubigung verzichtet – hier reichen aktuell auch einfache Kopien aus. Für alle anderen Dokumente gilt dieser Verzicht nicht!
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für konsekutive Masterstudiengänge beginnt – entgegen der Information auf der Seite der einzelnen Masterprogramme – erst am 4. Mai 2020.
Wann die Bewerbungsfrist endet, steht noch nicht fest.
Weitere Auskünfte erteilen
- das Studierenden-Service-Center (SSC) per Telefon und E-Mail und
- die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des jeweiligen Masterstudiengangs.