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Fotografen beauftragen

Schließen Sie Verträge mit Fotografen stets schriftlich ab. In dem Vertrag sollte klar formuliert sein, welche Rechte und Pflichten Sie als Käufer der Fotos haben.

Tipps für den Alltag

  • Klären Sie vorab, was Sie mit den Fotos vermitteln wollen und überlegen Sie dann mögliche Motive.
  • Informieren Sie vor einer Fotoproduktion die Personen, die gezeigt werden sollen (siehe Persönlichkeitsrecht). Falls Minderjährige abgebildet werden sollen, benötigen Sie in jedem Falle die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
  • Alle Nutzungsrechte sollten ohne zeitliche und räumliche Begrenzung bei der Freien Universität Berlin liegen. Sinnvoll ist es, sich generell auch das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die Freie Universität (Print und Online) zu sichern. Somit können Sie die Fotos auch nach Jahren Dritten (Medien) zur Verfügung stellen.

  • Wer ausschließliche Nutzungsrechte erwirbt, zahlt zwar in der Regel etwas mehr, spart aber auf lange Sicht Arbeitsaufwand und Geld. Bei einem einfachen Nutzungsrecht müssen Sie unter Umständen für ein Bild, dass Sie für eine bestimmte Broschüre anfertigen ließen, erneut bezahlen, dürfen es online nicht nutzen und müssen ggf. neue Fotos anfertigen lassen.

Nutzungsrechte vereinbaren

Vereinbaren Sie vorab mit dem Fotografen die gewünschte Quellenangabe (Urheberrecht) und die Nutzungsrechte (sachlich, räumlich und zeitlich).

Sachlich:

  • Darf das Foto einmalig oder auch mehrmals verwendet werden?
  • Für welche Bereiche wird die Nutzung der Fotos erlaubt – in Printprodukten und in Online-Medien?
  • Dürfen die Fotos in Online-Archiven gespeichert werden?

Räumlich:

  • Für welchen Raum werden die Nutzungsrechte eingeräumt (bundes-, europa-, weltweit)? Bei Printprodukten wirkt sich neben der Auflagenhöhe meist das Verbreitungsgebiet der Publikation auf den Preis aus.

Zeitlich:

  • Ist die Nutzung zeitlich begrenzt oder unbegrenzt?