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Persönlichkeitsrecht

Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten gezeigt oder verbreitet werden.

Tipps für den Alltag

  • Eine Einwilligung für redaktionelle Zwecke sollte immer möglichst ausdrücklich, am besten schriftlich, eingeholt werden.
  • Für Werbezwecke – etwa für Informations-Broschüren, Veranstaltungsplakate oder Online-Auftritte – ist immer eine ausdrückliche, in der Regel schriftliche Einwilligung der Abgebildeten erforderlich. Wird beispielsweise eine Wissenschaftlerin für einen redaktionellen Beitrag (Artikel in der Tagesspiegel-Beilage) fotografiert, darf das Foto später nicht ohne weiteres in einem anderen Kontext, etwa in einer Broschüre, verwendet werden.
  • Lassen Sie sich vor den Aufnahmen eine weit gefasste Einverständniserklärung unterzeichnen oder fragen Sie für eine weitere Verwendung bei der jeweiligen Person nach. Ansonsten kann die abgebildete Person die Veröffentlichung ihres Bildes in einem anderen Kontext ablehnen.

  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen nur fotografiert/abgebildet werden, wenn der/die Erziehungsberechtigte/n zugestimmt haben.

Bei allgemeinen Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Pressestelle, für konkrete Rechsberatung im Einzelfall an das Rechtsamt.