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Eigene Aufnahmen machen und verwenden

Wenn Sie eigene Foto- oder Videoaufnahmen machen, müssen Sie insbesondere das Persönlichkeitsrecht achten.

  • Möchten Sie während einer Vorlesung im Hörsaal fotografieren, kündigen Sie die Aufnahmen an und geben Sie den anwesenden Personen die Möglichkeit, für einige Minuten den Raum zu verlassen, in dem Sie fotografieren.
  • Falls Sie keine Einwilligung der abgebildeten Personen haben, müssen die Personen unkenntlich gemacht werden (zum Beispiel durch Unschärfe u.ä.).

  • Nehmen Sie für die Archivierung einen Eintrag in den Dateiinformationen vor, damit auch später noch Urheber, Motiv und Aufnahmedatum eingesehen werden können.

  • Holen Sie bitte die Einwilligung der Abgebildeten ein und klären Sie vorab, ob die Fotos auch für Werbezwecke (z.B. Broschüren), online oder in Sozialen Netzwerken genutzt werden dürfen (z.B. Facebook).

  • Auch bei der Nutzung eigener Aufnahmen muss in Online- oder in Druckpublikationen der Urheber genannt werden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die aus Privatbesitz stammen.