Welche Funktion hat der Asta der Freien Universität und wem gegenüber ist der Asta rechenschaftspflichtig?
Nach §§ 18-20 des Berliner Hochschulgesetzes verwaltet die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) vertritt die Studierendenschaft. Er ist somit an die Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden. Die Mitglieder des Asta sind dem Studierendenparlament und der studentischen Vollversammlung rechenschaftspflichtig.
Die Universität ist gegenüber der verfassten Studierendenschaft hingegen lediglich Rechtsaufsicht. Sie hat deshalb nur dann eine rechtliche Handhabe gegenüber Beschlüssen und Maßnahmen der verfassten Studierendenschaft, wenn durch diese gegen geltendes Recht verstoßen wird. Gleichwohl befindet sich die FU Berlin in einem regelmäßigen Austausch mit den studentischen Organen und hat bereits zum vorliegenden Fall ihre abweichende Position (siehe vorhergehende Fragen) gegenüber Mitgliedern des Asta deutlich gemacht.