Hat die Freie Universität Berlin Studierenden empfohlen, im Falle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt nicht die Polizei zu rufen?
Nein, weder die Verwaltung noch die Leitung bzw. das Präsidium der FU Berlin haben davon abgeraten, in einer Notsituation die Polizei zu rufen. Mitglieder und Gäste der Freien Universität sollten, wenn Gefahr in Verzug ist oder sie oder andere Personen in eine Notsituation geraten, ohne zu zögern den Notruf der Polizei wählen.
Die Hochschule selbst kann auf etablierte Strukturen zum Schutz ihrer Mitglieder vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zurückgreifen, etwa die Arbeitsgruppe sowie die Richtlinien zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und auf die Beratungsangebote für Betroffene. Auch die in Gebäuden der Universität ansässigen Mitarbeiter*innen der Wach- und Pförtnerdienste sind dafür sensibilisiert, Hilfe zu leisten. Die Zentralwarte der Universität ist täglich 24 Stunden besetzt.