Hat Franziska Giffey ihren Doktorgrad durch ihre Erklärung vom 13. November 2020, diesen „ab sofort und auch zukünftig nicht mehr zu führen“, verloren?
Nein. Die Erklärung bewirkt keinen Verlust des Doktorgrads und des damit verbundenen Nachweises der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Die erneute Prüfung der Dissertation zur Vorbereitung einer neuen Entscheidung nach § 34 Abs. 7 und 8 des Berliner Hochschulgesetzes war davon nicht berührt.