Die Freie Universität hat mitgeteilt, im Bericht des ersten Prüfgremiums für die Dissertation sei ein minderschwerer Fall nicht dargetan worden. Was heißt das?
Im Schlussbericht des ersten im Jahr 2019 nach § 34 Abs. 8 des Berliner Hochschulgesetzes eingesetzten Prüfgremiums wurde dazu keine eindeutige Aussage getroffen: Es wurde weder festgestellt, dass ein minderschwerer Fall vorliege, noch, dass dieser nicht vorliege. In dem Rechtsgutachten von Professor Battis vom 4. November 2020 wird eine Feststellung zu dieser Frage als Grundlage für die Erteilung einer Rüge angeführt.