Wieso kann ein schon abgeschlossenes Verfahren noch einmal „aufgerollt“ werden?
Aus den vorliegenden Rechtsgutachten leitete das Präsidium ab, dass die Entscheidung des Präsidiums für die Rüge vom Oktober 2019 möglicherweise rechtsfehlerhaft war, weil ein minderschwerer Fall nicht dargelegt wurde. Daher wurde eine erneute Prüfung der Dissertation vorgenommen.