Wieso können andere Behörden/Universitäten in Deutschland Webex einsetzen?
Bisher gibt es keine einheitliche Rechtsauffassung der Datenschutzbehörden oder der Rechtsprechung beim Einsatz von Videokonferenzsystemen wie Cisco Webex, deren Anbieter eine Niederlassung in den Vereinigten Staaten haben. Dies betrifft genauso Anbieter wie Zoom oder Microsoft mit MS Teams, bei denen die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ebenfalls Mängel festgestellt hat, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen.
Zuständig für die datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von Videokonferenzdiensten an Universitäten sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Bei diesen können die Rechtauffassungen zur Thematik auseinandergehen.