Warum wurde die Polizei am 14. Dezember 2023 bei einem ersten Einsatz weggeschickt und räumte den Hörsaal 1a erst am Abend?
Die Besetzung des Hörsaals am 14. Dezember begann 11:30 Uhr und wurde zunächst in einem sehr kleinen Kreis von Studierenden abgehalten. Die Teilnehmenden stellten Forderungen an die Universität, die geprüft wurden.
Es kam im Verlauf des Vormittags zwischen Teilnehmenden der pro-palästinensischen Veranstaltung und Gegendemonstranten vereinzelt zu Auseinandersetzungen, auch körperlicher Art. Die Hochschule hat deshalb die Polizei gerufen. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Besetzenden und auch der kritischen Gruppe haben Strafanzeige erstattet. Die Auseinandersetzungen wurden geschlichtet.
Zu diesem Zeitpunkt kam die Universitätsleitung aufgrund der Beobachtungen von Kolleg*innen vor Ort zu dem Schluss, dass ein offener, friedlicher Austausch möglich war und duldete die Veranstaltung zunächst.
Es waren zu jedem Zeitpunkt im Verlauf des Tages sowohl palästinisch-sympathisierende Demonstranten wie auch jüdische bzw. israelische Teilnehmende im Raum und beteiligten sich an Diskussionen. Eine solche Form des Austausches muss eine Universität aushalten. Studierende, die sich respektvoll und dialogorientiert und verantwortungsbewussten im Rahmen von Recht und Gesetz äußern, sollte die Universität dulden, auch wenn sie das Mittel der Besetzung ablehnt – was gegenüber den Organisatoren deutlich gemacht wurde. Eine Räumung durch die Polizei kann nur das letzte Mittel sein.
Die Lage veränderte sich zum Nachmittag – es kam vom Podium zu Äußerungen, die den Ansprüchen an einen friedlichen, respektvollen, offenen Diskurs und Austausch im Rahmen einer demokratischen Kultur nicht mehr zuzuordnen waren und es kam wiederholt zu Eskalationen. Daher wurde entschieden, die Teilnehmenden zum Verlassen der Räumlichkeiten aufzufordern.
Gegenüber denjenigen, die dieser Aufforderung nicht nachkamen, hat die Hochschule gegen 16 Uhr von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und mithilfe der Polizei die Räumung veranlasst (Stand 08. Januar 2024).