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Prüft die Freie Universität einen Ausschluss der Organisatoren oder Beteiligten an Besetzungen oder Demos bzw. die Exmatrikulation von Studierenden?

Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich. Soweit dies jedoch zur Sicherstellung eines geordneten Hochschulbetriebs erforderlich ist, können Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z.B. Hausverbot). Diese Maßnahmen werden selbstverständlich geprüft.

Die Freie Universität war nicht Veranstalterin der Aktion im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023. Sie hat diese nicht genehmigt und dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Sie hat keine Personalien von Teilnehmenden aufgenommen und plant nicht, dies zu tun. Die Freie Universität bringt Rechtsverstöße, die ihr bekannt geworden sind, zur Anzeige (Stand 08. Januar 2024).