Warum verbietet die Freie Universität Demonstrationen nicht?
In Deutschland gilt grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Berlin spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde (Polizei Berlin) angemeldet werden. Eine von der Polizei genehmigte Kundgebung unter freiem Himmel muss die Freie Universität Berlin nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auf ihrem eigenen Gelände dulden, wenn dieses Gelände öffentlich zugänglich ist.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen hingegen dem Hausrecht der Freien Universität Berlin. Für eine solche Veranstaltung bedarf es der Zustimmung oder zumindest der Duldung seitens der Freien Universität Berlin. Die Freie Universität hat keine Veranstaltungen oder Demonstrationen genehmigt.