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COVID-19 Eindämmung: Freie Universität Berlin stellt auf minimalen Präsenzbetrieb um

Bis auf Weiteres keine Präsenzprüfungen von Donnerstag (19. März) / Universitätspräsident Prof. Günter M. Ziegler: Hochschulbetrieb im Sommersemester soll weitgehend kontaktfrei und digital ermöglicht werden

Nr. 056/2020 vom 18.03.2020

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus stellt die Freie Universität Berlin von Freitag (20. März) an ihren Hochschulbetrieb auf einen minimalen Präsenzbetrieb um. Eine maximal große Zahl von Beschäftigten solle von zu Hause aus arbeiten, erklärte die Universität am Mittwochabend mit Bezug auf eine Regelung zwischen der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung und allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Fachbereiche, Zentralinstitute, die Verwaltung und sonstige Einrichtungen der Hochschule stellten in dieser Phase den Betrieb sicher; die Präsenz auf dem Campus werde auf wenige Personen begrenzt. Bereits von Donnerstag, dem 19. März 2020 an und bis auf Weiteres werden keine Präsenzprüfungen mehr durchgeführt. Prüfungen fänden in alternativer Form oder zu einem späteren Termin statt, hieß es. Vorgaben zur Durchführung von Staatsexamina würden von den jeweils zuständigen Prüfungsämtern des Landes erlassen und mitgeteilt. Der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Günter M. Ziegler, betonte, die Hochschule setze alles daran, den Betrieb im Sommersemester weitgehend kontaktfrei und digital zu ermöglichen.

Günter M. Ziegler fügte hinzu, alle verfügbaren Kräfte würden gebündelt, damit die Universitätsangehörigen auch im Sommersemester 2020 erfolgreich studieren und lehren, forschen und arbeiten könnten: „Beispiele anderer internationaler Universitäten im Umgang mit dieser enormen Herausforderung sind Beleg und Ansporn, dass dies gelingen kann. Für diese Aufgabe ist die Freie Universität gut gerüstet. Viele Bereiche arbeiten bereits mit besonderem Engagement und Hochdruck daran, die bestehenden Möglichkeiten auszubauen.“ Ziegler dankte allen Mitgliedern der Hochschule erneut für ihr außerordentliches Engagement, für ihre Flexibilität und für ihre Umsicht bei der gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zur Eindämmung des Coronavirus. „An der Freien Universität gilt auch in den kommenden Wochen, dass ein Erfolg bei der Bekämpfung des Virus nur möglich ist, wenn wir alle gemeinsam verantwortlich handeln!“, unterstrich Ziegler.

Die Regelungen im Detail:

1. Prüfungen und Abgabefristen:

Bereits ab Donnerstag, 19. März 2020, werden bis auf Weiteres keine Präsenzprüfungen mehr durchgeführt. Prüfungen finden in alternativer Form oder zu einem späteren Termin statt. Vorgaben zur Durchführung von Staatsexamina werden von den jeweils zuständigen Prüfungsämtern des Landes erlassen und mitgeteilt.

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen werden vom 12. März 2020 an bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt. Das bedeutet, dass die Abgabefristen derzeit nicht weiterlaufen, sodass Studierende mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken und PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können und ihnen somit keine Nachteile entstehen.

2. Umstellung auf minimalen Präsenzbetrieb

Der Hochschulbetrieb an der Freien Universität Berlin wird von Freitag dieser Woche (20. März 2020) an auf einen minimalen Präsenzbetrieb umgestellt. Die Fachbereiche, Zentralinstitute, die Verwaltung und sonstige Einrichtungen der Hochschule stellen in dieser Phase den Betrieb sicher

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www.fu-berlin.de/coronavirus