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Staatenimmunität unter der Lupe – Völkerrecht und Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg

Workshop am 13. November um 16.30 Uhr an der Freien Universität Berlin

Nr. 336/2019 vom 11.11.2019

Das Verhältnis zwischen Staatenimmunität und individuellem Recht im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und Italien stehen im Zentrum eines Workshops am 13. November an der Freien Universität Berlin. Hintergrund der Auseinandersetzungen sind Forderungen nach Entschädigungszahlungen italienischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die während der deutschen Besatzung in Italien zwischen September 1943 und Mai 1945 Opfer von Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten wurden. Der italienische Kassationsgerichtshof hatte im Jahr 2004 entschieden, dass das Prinzip der Staatenimmunität im Falle schwerer Völkerrechtsverstöße nicht zur Anwendung kommen könne. Daraufhin hatte die Bundesregierung den Internationalen Gerichtshof (IGH) gebeten, zu prüfen, ob eine solche Immunitätsausnahme mit dem Völkerrecht vereinbar sei.

Der Workshop wird organisiert vom Italienzentrum der Freien Universität Berlin in Kooperation mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Hochschule. Moderiert wird die Veranstaltung von der Rechtswissenschaftlerin und ehemaligen Gastdozentin des Italienzentrums, Dr. Eleonora Branca (Università degli Studi di Verona). Der öffentliche Workshop findet in englischer Sprache statt.

Im ersten Teil des Workshops widmen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Dialog zwischen den italienischen nationalen Gerichten und den internationalen Gerichten darüber, wie ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Grundrechten des Einzelnen auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Verletzungen des sogenannten ius cogens (in diesem Fall des zwingenden Völkerrechts) und dem Recht der Staaten auf Immunität vor ausländischen Gerichten gefunden werden kann. Analysiert werden insbesondere die rechtlichen und politischen Implikationen des 2014 gefällten Urteils des italienischen Verfassungsgerichts (Sentenza 238/2014).

Im zweiten Teil untersuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bedeutung von „effektivem Rechtsbehelf“ unter rechtlichen und philosophischen Gesichtspunkten. Analysiert wird die menschenrechtliche Dimension des Rechts auf Rechtsbehelfe sowie andere Formen der Entschädigung per equivalente.

Weitere Informationen

Zeit und Ort

  • Immunity under Pressure? The individual right to a remedy in the recent developments of the post-Germany vs Italy case law
  • Mittwoch, 13. November, Beginn um 16.30 Uhr
  • Freie Universität Berlin, Boltzmannstraße 3, Raum 2202, 14195 Berlin (U-Bhf. Freie Universität/Thielplatz, U3)

Kontakt

Sabine Greiner, Geschäftsführung, Italienzentrum der Freien Universität Berlin, E-Mail: italzen@zedat.fu-berlin.de, Telefon: 030 / 838-50455