Erstmalige Verleihung des universitären Bachelor of Laws (LL.B.) im Land Berlin
Neuer Abschluss für Studierende der Rechtswissenschaft an der Freien Universität
Nr. 132/2019 vom 15.05.2019
Im Land Berlin ist am Mittwoch erstmals der universitäre Grad des Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen worden. Der an der Freien Universität Berlin neu angebotene Studienabschluss wurde im Beisein vom Präsidenten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes Berlin/Brandenburg an eine Studentin verliehen. An der Freien Universität ist der Bachelor of Laws in den bestehenden Staatsexamensstudiengang integriert worden.
Der Abschluss kann nach erfolgreicher Absolvierung der ersten sechs Fachsemester unter Inklusion der universitären Schwerpunktbereichsprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung 2015 beantragt werden und erfüllt zugleich die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Neben dem Ziel der ersten juristischen Prüfung können Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen ein Masterstudium oder eine berufliche Tätigkeit beginnen. Mit ihrer Qualifikation im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht mit möglichen weiteren Schwerpunkten eröffnen sich ihnen Tätigkeitsfelder in Verwaltungen, nationalen und internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Versicherungen, Banken und Stiftungen.
Weitere Informationen
Kontakt
Dr. Andreas Fijal, Leiter des Studien- und Prüfungsbüros, Prodekan für die Lehre und Koordinator des Austauschprogramms Erasmus+, Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Telefon: +49 30 838-52527, E-Mail: andreas.fijal@fu-berlin.de