Freie Universität Berlin erweitert Wissenschaftsbeziehungen mit Russland
Neuer weiterbildender Master „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsprivat- und Wirtschaftsverwaltungsrecht“
Nr. 301/2014 vom 29.08.2014
In Kooperation mit dem Moskauer Staatlichen Institut für Internationale Beziehungen (MGIMO) bietet die Freie Universität ab dem Wintersemester 2014/2015 in Moskau den weiterbildenden Masterstudiengang „Deutsches und Europäisches Wirtschaftsprivat- und Wirtschaftsverwaltungsrecht“ an. Das einjährige Programm richtet sich an russische Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit erster Berufserfahrung, die eine Zusatzqualifikation zum deutschen Recht erwerben möchten. Das Lehrprogramm wird in deutscher Sprache angeboten. Der Masterstudiengang qualifiziert die Studierenden für Tätigkeiten in nationalen und internationalen Anwaltskanzleien, Behörden und Unternehmen mit einem Bezug zu Deutschland. Es handelt sich um einen kostenpflichtigen Studiengang. Im ersten Studienjahr können dank der Förderung durch den DAAD in erheblichem Umfang Gebührenstipendien vergeben werden. Voraussetzungen für eine Zulassung sind ein Hochschulabschluss – vorzugsweise eines rechtswissenschaftlichen Studiums –, berufspraktische Erfahrungen von in der Regel mindestens einem Jahr und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2014/2015 endet am 30. September 2014.
Die juristischen Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs halten Hochschullehrerinnen und -lehrer der Freien Universität Berlin und anderer Hochschulen des deutschsprachigen Raums. Den Sprachunterricht erteilen Lehrkräfte des MGIMO. Teil des Studiengangs sind eine Masterarbeit in deutscher Sprache und ein Praktikum bei einem deutschen Arbeitgeber. Der Mastertitel wird nach deutschem Recht vergeben.
Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden fundierte Kenntnisse über die deutsche Rechtsordnung mit einem Fokus auf wirtschaftsbezogene Regelungen zu vermitteln. Themen sind unter anderem die Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung der internationalen und insbesondere der europarechtlichen Zusammenhänge. Die Studierenden werden befähigt, rechtsvergleichend zu arbeiten und grenzüberschreitende Rechtsprobleme zu lösen.
Gefördert wird der Studiengang vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen
Studiengangsleitung: Prof. Dr. Burkhard Breig (Fachbereich Rechtswissenschaft und Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin) und Prof. Dr. Markus Heintzen (Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin); E-Mail: llm-moskau@oei.fu-berlin.de