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Neuverhandlung der Finanzierung des föderalen Systems

Tagung zur Reform des Finanzausgleichs am 26. und 27. Juni an der Freien Universität mit Bundesfinanzminister a. D. Hans Eichel

Nr. 203/2014 vom 03.06.2014

Die bis zum Jahr 2020 notwendige umfassende Novellierung des Finanzausgleichs der Bundesrepublik Deutschland ist Thema einer Tagung am 26. und 27. Juni 2014 an der Freien Universität Berlin. Zum Ende des Jahres 2019 treten drei wichtige Regelungen außer Kraft: das Maßstäbegesetz, das unter anderem die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens regelt, das Finanzausgleichsgesetz sowie der Solidarpakt II, der den neuen Ländern Mittel zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten aus dem infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft zuweist. Die Finanzierung des föderalen Systems muss bis dahin neu verhandelt werden. Renommierte Expertinnen und Experten aus der Politik-, den Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften sowie aus der Praxis wie der Bundesfinanzminister a. D. Hans Eichel und der frühere sächsische Ministerpräsident und Finanzminister Georg Milbradt erörtern unterschiedliche Reformoptionen und ihre Umsetzungschancen. Referenten aus dem Ausland wie Italien und Kanada stellen die Erfahrungen anderer Bundesstaaten mit Finanzausgleichssystemen vor. Die Tagung mit dem Titel „Das Teilen beherrschen. Analysen zur Reform des Finanzausgleichs“ ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung für Journalisten ist bis 20. Juni 2014 erforderlich unter d.broedemann@fu-berlin.de.

Die Forderung nach einer Novellierung der Finanzverfassung wird bundesweit erhoben. Die in ihren Grundzügen bis heute bestehende Finanzverfassung aus den 1960er Jahren hat sich zwar als anpassungsfähig erwiesen, dennoch sind Korrekturen notwendig. Etwaige Mängel werden von den Bundesländern jedoch unterschiedlich interpretiert, etwa zwischen den „Geberländern“ Bayern, Baden-Württemberg und Hessen auf der einen Seite und den „Nehmerländern“ auf der anderen. Mit den anstehenden Reformen müssen Kriterien wie Solidarität und Eigenverantwortung, Vielfalt und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sowie Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge neu bestimmt werden.

Die Veranstalter der Tagung sind die Professorin für Politikwissenschaft Sabine Kropp (Freie Universität Berlin), der Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), Felix Knüpling (Leitender Projektmanager im internationalen Netzwerk Forum of Federations) und René Geißler (Bertelsmann-Stiftung). Der Präsident der Freien Universität Peter-André Alt eröffnet die Veranstaltung.

Zeit und Ort

Weitere Informationen

Daniela Brödemann, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-57871, E-Mail: d.broedemann@fu-berlin.de

 Im Internet

www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/forschung/systeme/polsystem/Veranstaltungen/Tagung-zur-Reform-des-Finanzausgleichs-2019.html