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Hochschulvertragsverhandlungen: Resolution des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin

Langfristige Sicherung der gegenwärtigen Universitätsstruktur auch über 2017 hinaus / Unverzügliche Aufnahme der Sanierung des Chemie-Gebäudes in den Landeshaushalt

Nr. 212/2013 vom 16.07.2013

In einer außerordentlichen Versammlung haben sich Mitglieder und Rede- und Antragsberechtigte des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin am 11. Juli 2013 über eine Resolution zu den Hochschulvertragsverhandlungen 2014-2017 verständigt:

Wir, Mitglieder sowie Rede- und Antragsberechtigte des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin, erkennen die Bemühungen des Senats von Berlin an, bei anhaltend schwieriger Haushaltslage des Landes eine dennoch akzeptable Finanzierung der Berliner Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2017 zu erreichen.

Trotz dieser Bemühungen um den Erhalt des Status quo sind die Berliner Universitäten von einer auskömmlichen Finanzierung weit entfernt. Wir fordern den Berliner Senat deshalb auf,

  • die Grundfinanzierung der Universitäten mit größter Priorität zu behandeln und langfristig in erforderlichem Maße zu gewährleisten,
  • sich nach allen Kräften für den vollumfänglichen Erhalt der Hochschulpaktmittel nach 2017 einzusetzen bzw. eventuell ausfallende Bundesmittel in vollem Umfang durch Landesmittel zu ersetzen,
  • den Investitionsstau aufzulösen, insbesondere die bereits seit Jahren vorbereitete Sanierung des Chemie-Gebäudes (Takustraße 3) unverzüglich in den Landeshaushalt aufzunehmen.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Universitäten mit immensen Einschnitten in ihren Budgets bereits mehrfach und in erheblichem Umfang zur Konsolidierung des Landeshaushaltes beigetragen haben. Die herausragenden Leistungen der Freien Universität können auch jetzt schon nur aufgrund der enormen Anstrengungen und unter hohen Belastungen aller Mitglieder der Freien Universität Berlin erbracht werden. Weitere strukturelle Leistungssteigerungen halten wir ohne eine Finanzierung, die über die Sicherung des Status quo hinausgeht, für ausgeschlossen.

Es ist für uns unter keinen Umständen hinnehmbar, dass die seit 1996 geforderte und vorbereitete Sanierung des Chemie-Gebäudes auf absehbare Zeit nicht in die Investitionsplanung des Landes Berlin übernommen werden soll.

Das Institut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin ist ein Bereich von herausragender Stärke in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung und hohem internationalen Ansehen. In ihrer Verantwortung für drei Sonderforschungsbereiche und ein Graduiertenkolleg (Sprecherschaft) sowie die Focus Area Nanoscale, durch ihre Beteiligung am Exzellenzcluster Unifying Concepts in Catalysis, an der Berlin-Brandenburg School for Regenerative Therapies sowie an weiteren Sonderforschungsbereichen und zahlreichen gemeinsamen Projekten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie auch den beiden Nachbaruniversitäten ist die Chemie der Freien Universität für die Vernetzung, die Leistungsfähigkeit und die Innovationskraft der Natur- und Lebenswissenschaften am Wissenschaftsstandort Berlin von zentraler Bedeutung. Dies gilt in der gleichen Weise für die herausragenden Leistungen in der grundständigen Lehre und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Kann die vorgesehene Sanierung des Chemie-Gebäudes in der Takustraße 3 nicht erfolgen, werden die hoch erfolgreichen Natur- und Lebenswissenschaften, aber auch der Technologietransfer  in der gesamten Region massiv und langfristig beschädigt.

Wir fordern den Berliner Senat deshalb auf, seine möglicherweise in Unkenntnis der Bedeutung der Chemie für den Wissenschaftsstandort getroffene Entscheidung unverzüglich zu korrigieren.

Berlin, den 11. Juli 2013

Weitere Informationen

www.fu-berlin.de/einrichtungen/organe/gremien_kommissionen/senat

Zusätzliche studentische Stellungnahme zu den Hochschulvertragsverhandlungen für die Jahre 2014 bis 2017: www.astafu.de/content/studentische-stellungnahme-zu-den-hochschulvertragsverhandlungen-f%C3%BCr-die-jahre-2014-%E2%80%93-2017