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Erstattung von Rückmeldegebühren

Erklärung der Freien Universität Berlin

Nr. 030/2013 vom 28.02.2013

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 06.11.2012 entschieden, dass die vom Berliner Gesetzgeber im Berliner Hochschulgesetz, § 2 Abs. 8 Satz 2, verankerte Erhebung von Rückmeldegebühren in einer Höhe von 100,- DM bzw. 51,13 EUR nicht rechtmäßig war. Die Entscheidung bezieht sich auf den Zeitraum für das WS 1996/97 bis zum WS 2004/2005. Mit Bezug auf die aktuelle Berichterstattung erklärt die Freie Universität Berlin, nach der jetzt vorliegenden Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Antragstellerinnen und Antragstellern, die während des genannten Zeitraums an dieser Universität eingeschrieben waren, diese anlässlich der damaligen Rückmeldungen gezahlten Gebühren zu erstatten.

Angesichts der großen Zahl bereits gestellter und täglich neu eingehender Erstattungsanträge wird es nicht möglich sein, berechtigte Erstattungsansprüche sofort zu erfüllen. Wir bitten um Verständnis, wenn die Bearbeitung der eingehenden Anträge etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Anträge können bis spätestens zum 31. Dezember 2013 eingereicht werden. Später eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Erstattung.

Kontakt

Studierendenverwaltung der Freien Universität Berlin, Iltisstraße 1, 14195 Berlin