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Der Beginn des europäischen Konstitutionalismus

Kongress zur Bedeutung der spanischen Verfassung von 1812 am 22. und 23. März an der Freien Universität Berlin

Nr. 50/2012 vom 12.03.2012

Die Freie Universität Berlin veranstaltet am 22. und 23. März 2012 einen interdisziplinären Kongress über die Bedeutung der spanischen Verfassung von 1812. Auf der Tagung in Kooperation mit dem Instituto Cervantes erörtern Vertreter aus Wissenschaft und Politik in Vorträgen und Podiumsgesprächen die Bedeutung der Verfassung von Cadiz anlässlich ihres 200. Jahrestages. Im Vordergrund steht dabei ihr Einfluss auf die spanische, europäische und iberoamerikanische Verfassungsgeschichte. Die Veranstaltung mit dem Titel „Die spanische Verfassung von 1812 – Der Beginn des europäischen Konstitutionalismus“ ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter jushist@zedat.fu-berlin.de wird gebeten.

Mit der am 19. März 1812 verkündeten Verfassung von Cadiz wurde die spanische absolutistische Monarchie in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt. Sie hatte große Bedeutung für die spanische Verfassungsentwicklung und ist teilweise noch aktuell – einzelne Elemente finden sich in der heute gültigen spanischen Konstitution. Die Verfassung von Cadiz wirkte sich durch die seinerzeit sehr liberalen Vorstellungen auch stark auf die Entwicklung der Verfassungen in Europa und Lateinamerika aus.

Zeit, Ort und Programm

  • Donnerstag, 22. März, und Freitag, 23. März 2012, Beginn 10.00 Uhr
  • Instituto Cervantes, Rosenstraße 18-19, 10178 Berlin (S- und U-Bhf. Alexanderplatz und Hackescher Markt, Bus 100, 200 und TXL)

Um Anmeldung unter

jushist@zedat.fu-berlin.de wird gebeten

Das Programm der Veranstaltung ist online unter

http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we1/professoren/ls_czeguhn/Tagungen/TagungMarch/einladung.pdf

Weitere Informationen

Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-52483, E-Mail: jushist@zedat.fu-berlin.de