Rosemarie Tietze wird August-Wilhelm-von-Schlegel-Gastprofessor für Poetik der Übersetzung an der Freien Universität Berlin im WS 2012/2013
Nr. 37/2012 vom 27.02.2012
Die in München und Oberkirch lebende Übersetzerin Rosemarie Tietze wird im Wintersemester 2012/2013 die August-Wilhelm-von-Schlegel-Gastprofessur für Poetik der Übersetzung bekleiden. Die vom Deutschen Übersetzerfonds und der Freien Universität Berlin 2007 ins Leben gerufene Gastprofessur ist die erste Professur für Poetik der Übersetzung im deutschsprachigen Raum. Sie wird jährlich im Wintersemester am Peter-Szondi-Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft eingerichtet. Rosemarie Tietze folgt damit auf Frank Günther, Burkhart Kroeber, Stefan Weidner, Susanne Lange und Olaf Kühl.
Rosemarie Tietze gehört zu den profiliertesten Literaturübersetzerinnen in Deutschland. Sie wurde 1944 in Oberkirch/Schwarzwald geboren, studierte Theaterwissenschaft, Slawistik und Germanistik in Köln, Wien und München. Zu Forschungszwecken hielt sich ein Jahr lang in Moskau auf. Seit 1972 ist sie freiberuflich tätig, zunächst in Wirtschaft und Wissenschaft, seit Ende der siebziger Jahre vor allem als Literaturübersetzerin. Mehr als zwanzig Jahre lehrte sie zudem am Münchner Sprachen- und Dolmetscherinstitut. Rosemarie Tietze war Initiatorin und von 1997 bis 2009 Vorsitzende des Deutschen Übersetzerfonds; die hieraus hervorgegangene „Akademie der Übersetzungskunst“ verdankt ihr entscheidende Impulse.
Rosemarie Tietzes übersetzerisches Oeuvre reicht von Dostojewski („Der Großinquisitor“, 1981), Vladimir Nabokov, Boris Pasternak und Boris Schitkow („Wiktor Wawitsch“, 2003) bis zu Andrej Bitow, dem zentralen Autor ihrer Werkbiografie. Acht Titel dieses Autors, von „Das Licht der Toten“ (1990) bis zur Neuübersetzung von „Das Puschkinhaus“ (2007), übersetzte sie aus dem Russischen, für Herbst 2012 ist das Erscheinen des Romans „Der Symmetrielehrer“ im Suhrkamp Verlag angekündigt. Auf große Resonanz stieß zuletzt ihre „Anna Karenina“-Neuübersetzung, die zum Tolstoi-Jahr bei Hanser erschien (2009). Rosemarie Tietze wurde mit zahlreichen Auszeichnungen geehrte, unter anderem mit dem Stuttgarter Literaturpreis (1990), dem Johann-Heinrich-Voss-Preis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung (1995), dem Brücke-Berlin-Preis 2008, den sie gemeinsam mit Andrej Bitow erhielt, und dem Paul-Celan-Preis des Deutschen Literaturfonds (2010).
„Poetik der Übersetzung“ – der anspruchsvolle Titel der Professur ist Programm. Denn ihr Zweck sind nicht übersetzungspraktische Fingerübungen für Literaturwissenschaftler, sondern die kritische Reflexion eigener und fremder Übersetzungsmethoden sowie die vergleichende Textanalyse (Original und Übersetzung, Übersetzungsvarianten). Zudem soll die Professur ein exponierter Ort der historischen Reflexion von Methoden und Theorien literarischen Übersetzens werden. August Wilhelm von Schlegel symbolisiert als Namenspatron der Professur einen solchen Anspruch. Schlegel verband in seinem Schaffen philologische Forschung, eigene Dichtung und literarische Übersetzung miteinander.
Der Deutsche Übersetzerfonds und das Peter-Szondi-Institut verstehen die August-Wilhelm-von-Schlegel-Gastprofessur als einen markanten Schritt zu einer Aufwertung der literarischen Übersetzung als einer eigenständigen künstlerischen Leistung. Wenn jedes Jahr im Wintersemester ein Vertreter oder eine Vertreterin der Zunft die Herausforderung annehmen wird, ästhetische, geschichtliche und methodische Probleme der Übersetzung mit Literaturstudenten zu diskutieren, soll damit zugleich der immer noch verbreiteten Unterschätzung des literarischen Übersetzens als eines zweitrangigen „Kunsthandwerks“ entgegengewirkt werden.
Weitere Informationen
- Jürgen Jakob Becker Deutscher Übersetzerfonds, Telefon 030 / 81 69 96 25,
E-Mail: becker@lcb.de - Prof. Dr. Georg Witte, Peter-Szondi-Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-56422, E-Mail: witte@zedat.fu-berlin.de
Die Einrichtung der Gastprofessur wurde durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ermöglicht. Seit 2009 wird sie aus Mitteln der Kulturstiftung des Bundes gefördert.