Scharia, Staat und Autonomie des Einzelnen
Tagung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e. V. am 21. und 22. Oktober an der Freien Universität Berlin
Nr. 319/2011 vom 17.10.2011
An der Freien Universität Berlin findet am 21. und 22. Oktober eine gemeinsame Tagung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e. V. statt. Unter dem Titel „Scharia, Staat und Autonomie des Einzelnen“ informieren und diskutieren Rechts- und Islamwissenschaftler über juristische Aspekte der islamischen Religionsausübung. Die Tagung ist öffentlich, der Eintritt frei.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Themen, die aktuell für das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen in Deutschland relevant sind: Religiosität und Säkularisation, der sogenannte Kopftuchstreit, Sport und Islam, Religionsausübung im öffentlichen Raum, der Begriff der Ehre in muslimischen Kulturen und muslimisches Bestattungswesen. Die Tagung wird vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, dem Berliner Arbeitskreis für Staat und Islam in Deutschland sowie von der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e. V. ausgerichtet und von Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz, eröffnet.
Zeit und Ort
- Freitag, 21. Oktober (Begrüßung ab 13.00 Uhr) und Sonnabend, 22. Oktober 2011,
- Hörsaal III der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin, Van’t-Hoff-Straße 8, 14195 Berlin, U-Bhf. Thielplatz (U3)
Weitere Informationen
Prof. Dr. Dr. Peter Scholz, Vizepräsident des Amtsgerichts Tiergarten, Telefon: 030 / 9014-2557, E-Mail: peter.scholz@ag-tg.berlin.de
Im Internet
Das Programm der Tagung ist online unter: http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we1/honorarprofs/scholz_peter/dokumente/Tagung_Berlin_2011_Flyer_-_Stand_Okt__2011.pdf