Stellungnahme der Freien Universität zur anstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes
Akademischer Senat sieht Autonomie und Entwicklungsperspektiven der Berliner Hochschulen in Gefahr
Nr. 30/2011 vom 03.02.2011
Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2011 über die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes diskutiert. Die Mitglieder des Akademischen Senats haben die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin sieht durch die geplante Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes Autonomie und Entwicklungsperspektiven der Hochschulen im Land Berlin in Gefahr. Dafür verantwortlich sind die im Gesetzestext enthaltenen Überregulierungen und Inkonsistenzen. Zahlreiche neue Bestimmungen stellen in Frage, dass die Hochschulen künftig über die Gestaltung von Lehre und Studium allein auf der Grundlage fachlicher Kompetenz entscheiden können.
Gesetzesentwurf sieht Änderungen vor, die der Akademische Senat mit Nachdruck ablehnt
Nachdrücklich und einstimmig abgelehnt wird die Einführung der Stellenkategorie „Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Aufgabenschwerpunkt Lehre“ bzw. der Hochschuldozenten. Dieser Beschäftigungstypus führt in eine Sackgasse, weil er eine wissenschaftliche (Weiter-)Qualifikation ausschließt und der Universität das Forschungspotenzial junger Menschen entzieht. Basis wissenschaftlicher Lehre muss auch künftig die eigene Forschung sein – alles andere senkt zwangsläufig die Qualität der Lehre.
Ein falsches Signal geht auch von der neuen Festsetzung der Beschäftigungszeiten studentischer Hilfskräfte aus. Der Akademische Senat fordert, dass die jetzt geltenden Bestimmungen, die eine Regelbeschäftigung von vier Semestern vorsehen, nicht angetastet werden, und lehnt die neue Empfehlung – “mindestens zwei Semester" – dezidiert ab.
Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten
Zu den Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten des Gesetzesentwurfs gehören u.a. die folgenden Punkte:
- Die Zulassungsvoraussetzungen zu Masterstudiengängen müssen so gestaltet werden, dass die Bedingungen für ein erfolgreiches Studium gegeben sind.
- Die Zulassung beruflich Qualifizierter ist nicht hinreichend geregelt und verlangt klarere Kriterien, die es erlauben, den Auswahl- und Aufnahmeprozess fair, chancengerecht und administrativ handhabbar durchzuführen.
- Die Einräumung von Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums muss angesichts der damit verbundenen Notwendigkeit eines erweiterten Lehrangebots durch eine entsprechende Zusatzfinanzierung abgesichert werden, die im Rahmen der geltenden Hochschulverträge nicht vorgesehen ist.
Der Akademische Senat fordert zudem, dass das Gesetz eine größere Wahlfreiheit der Studierenden bei der Setzung eigener Studienschwerpunkte im Sinne der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung einräumt und den einzelnen Fächern damit Gelegenheit bietet, ihre modularisierten Studiengänge mit einer größeren Zahl von Wahloptionen zu versehen.
Der Akademische Senat bittet das Präsidium der Freien Universität mit Nachdruck, sich mit größter Entschiedenheit für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzestextes einzusetzen, die eine weitere Flexibilisierung des Studienangebots ermöglicht, die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Forschung und Lehre unterstützt und das Prinzip der Hochschulautonomie in allen Fragen interner Gestaltungsprozesse stärkt.
Weitere Informationen
Goran Krstin, Pressesprecher des Präsidenten der Freien Universität Berlin,
Telefon: 030 / 838-73106, E-Mail: goran.krstin@fu-berlin.de