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58 Millionen Euro für Ausbildungsoffensive an Berliner Hochschulen

14 Hochschulen und das Land Berlin unterzeichnen Vereinbarung

Nr. 43/2008 vom 15.02.2008

Für die Verbesserung der Lehre an den Berliner Hochschulen wird das Land Berlin von 2008 bis 2011 insgesamt 57,6 Millionen Euro einsetzen. Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen den 14 Hochschulen und dem Land betonte Wissenschaftssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: „Im Masterplan Wissen schafft Berlins Zukunft hat der Berliner Senat mit einer Ausbildungs- und einer Forschungsoffensive zwei entscheidende Bereiche in der Wissenschafts- und Forschungspolitik entschlossen angepackt: Die Ausbildungsoffensive eröffnet erheblich mehr Studienplätze als bisher, denn wir benötigen eine breite Basis hochqualifizierter junger Menschen. Mit 58 Millionen Euro zusätzlich bis 2011 werden wir die Zahl der Studienplätze deutlich erhöhen. Es geht aber nicht nur um die Quantität der Studienplätze, sondern vor allem auch um deren Qualität. Die Hälfte der Mittel (ca. 35 Millionen Euro) setzen wir für Qualitätsverbesserungen ein. Durch eine Verbesserung der Lehre werden die Studierenden in Berlin in Zukunft mehr Unterstützung erhalten. Wichtig ist, dass diese Ausbildungsoffensive zu einer sichtbaren Verbesserung der Studienbedingungen in Berlin führen wird. Wir müssen die große Chance nutzen, Berlin zu einem Magneten für Studierende und einem Top-Wissenschaftsstandort weltweit zu machen.“

Mehr als jeder zweite Euro für die Ausbildungsoffensive kommt aus dem Landeshaushalt, insgesamt 35 Millionen Euro. Der Restbetrag von 22,6 Millionen Euro erhält Berlin aus dem Hochschulpakt 2020 – und zwar aufwachsend von 4,1 Millionen Euro im Jahre 2008 bis zu 10 Millionen Euro im Jahre 2010.

Mit der Ausbildungsoffensive werden zwei Initiativen zur Schaffung zusätzlicher Studienanfängerplätze in Berlin miteinander verbunden: Mit dem Hochschulpakt 2020 haben sich Bund und Länder verpflichtet, in den kommenden Jahren zusätzliche Studierchancen für erste Hochschulsemester zu schaffen. Als „Studierchancen“ werden im Hochschulpakt 2020 Studienplatzkapazitäten für erste Hochschulsemester definiert.

An den Berliner Hochschulen werden hierzu in diesem Zeitraum insgesamt 2900 Studierchancen für Erstsemester geschaffen - davon 1200 an den Universitäten und 1700 an den Fachhochschulen. Über die Aufrechterhaltung dieser Studierchancen ist ab 2011 zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Fortsetzung des Hochschulpaktes neu zu verhandeln. Berlin wird darüber hinaus dauerhaft die Aufnahmekapazität an den Fachhochschulen um weitere 1000 Studienanfängerplätze erhöhen. Durch beide Initiativen zusammen wird sich die Aufnahmekapazität an den Berliner Hochschulen in den kommenden vier Jahren um mehr als 10 Prozent erhöhen.

Der Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten und Präsident der Freien Universität (FU) Berlin, Prof. Dr. Dieter Lenzen: "Nach den großen Berliner Erfolgen im Exzellenzwettbewerb für die Forschung ist mit dem Masterplan eine erste Grundlage dafür geschaffen worden, auch die Qualität der Ausbildung zu verbessern, um so die Voraussetzung für hervorragende Absolventen zu schaffen.“

Sprecher der Fachhochschulen in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten und Präsident der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Prof. Dr. Michael Heine: „Mit dem Masterplan leitet Berlin in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht eine Trendwende ein. Nach Jahren massiver Kürzungen des Hochschulbudgets wird nun aus gutem Grund zusätzliches Geld für Lehre und Forschung ausgegeben. Dies ist zugleich ein hoffnungsvolles Signal für die anstehenden Hochschulvertragsverhandlungen.“

Beschreibung der einzelnen Programmlinien und Mittelplanung:

2008-2011 in Mio. Euro

Aus dem Hochschulpakt 2020 bis zum Jahre 2010 Aufwuchs auf ca. 19.500 Studienanfänger 10,1

Programmlinie 1:
An den Fachhochschulen werden ab dem Jahr 2011 dauerhaft weitere 1.000 Studienanfängerplätze geschaffen. Der Aufbau erfolgt schrittweise in Jahresscheiben: 2008 – 220; 2009 –260; 2010 – 530; 2011-1000 Anfängerplätze. Die Fachhochschulen haben hierzu eine abgestimmte quantitative Planung vorgelegt, die der weiteren Konkretisierung auf Studienbereiche bedarf.

13,0

Programmlinie 2:
Auf der Basis der Gespräche mit den drei Universitäten werden als Ergänzung der bisherigen Personalstruktur W 2 - Professuren auf Zeit mit erhöhter Lehrverpflichtung und anschließender Tenure - Option mit diesem Profil eingerichtet. Dies schließt spätere personalbezogene Änderungen der Lehrverpflichtung im Einzelfall bei struktureller Beibehaltung der Personalkategorie nicht aus. Die Lehrprofessur auf Zeit wird zusammen mit einer Forschungsprofessur eingerichtet. Die Lehrverpflichtung für die Lehrprofessur liegt bei 14 SWS, diejenige für die Forschungsprofessur bei sechs SWS. Die Lehrprofessur ist auf fünf Jahre befristet, wobei nach drei Jahren eine Evaluierung durchgeführt wird. Bei positivem Ergebnis wird die Professur unter denselben Bedingungen fortgesetzt. Der Inhaber oder die Inhaberin der Professur erhält danach eine entsprechende Dauerprofessur. Bei negativem Ausgang der Evaluation wird die Lehrverpflichtung für die restlichen zwei Jahre auf die Regellehrverpflichtung zurückgeführt, um dem Inhaber oder der Inhaberin die Möglichkeit zu geben, ihre Berufungsfähigkeit zu verbessern. Eine Übernahme auf eine Dauerprofessur an derselben Universität erfolgt nicht. Im Rahmen eines Modellversuchs sollen aufbauend ab dem Wintersemester 2008/09 bis zum Jahr 2011 insgesamt 30 Professuren eingerichtet werden.

3,5

Programmlinie 3:
Vorgezogene Nachfolgeberufungen W2/W3 für Frauen erfolgen auf der Grundlage der von den Berliner Hochschulen dargelegten freiwerdenden Stellen der Soll-Struktur in Fächern mit geringem Professorinnenanteil. Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Jahre; sie kann diesen Zeitraum übersteigen, wenn die Förderung der Kofinanzierung des Professorinnen-Programms des Bundes und der Länder dient. Die Besetzung von bis zu 70 Stellen bei sukzessivem Aufbau ist möglich.

9,2

Programmlinie 4:
Für die berufsbegleitende Lehrqualifikation von neuberufenen Fachhochschulprofessoren am Institute of Professional Teaching ist eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung von 18 SWS auf 12 SWS für bis zu zwei Semester vorgesehen. Ausgehend von den bisherigen Berufungszahlen deckt die Planung durchschnittlich 60 Neuberufungen pro Jahr ab.

1,6

Programmlinie 5:
Für das Tutorenprogramm wurden 40 Monatsstunden pro Jahr gemäß Tarifvertrag zugrundegelegt. Auf dieser Basis können 210 Tutoren mehr an den Berliner Hochschulen eingestellt werden. Die Beschäftigung soll vorrangig in Fächern mit geringen Erfolgsquoten, hohem Migrationsanteil oder Problemkreisen erfolgen, auf die die Hochschulen ihr spezifisches Konzept konzentrieren wollen. Es wird angestrebt, auch hier den Frauenanteil an den Tutoren zu erhöhen.

4,5

Programmlinie 6:
In der Linie „Seniorprofessuren“ sollen Hochschullehrer nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin für die Lehre zur Verfügung stehen, bei gleichzeitiger Neubesetzung der Stelle. Hierfür sind an allen Berliner Hochschulen insgesamt bis zu 55 Positionen pro Jahr vorgesehen. An den Fachhochschulen werden Im Zusammenhang eines gemeinsamen Konzepts der Förderung der angewandten Forschung Lehraufträge finanziert; dies ermöglicht die Freistellung von Hochschullehrern für die Forschung.

3,6

Programmlinie 7:
Mit dem Berlin Institute of Professional Teaching sollen als hochschulübergreifende Lösung die vorhandenen lehrrelevanten Kompetenzen vernetzt werden. In die Curricula sollen gute Angebote aus anderen Ländern und die Vermittlung von Genderkompetenzen eingebunden werden. Für die Geschäftsführung ist ein ein kleiner Overhead vorgesehen. Die Arbeit des Berlin Institute of Professional Teaching soll von einem Beirat begleitet werden, in dem Frauen angemessen vertreten sind.

2,0

Programmlinie 8:
Hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen sollen in einem wettbewerbsabhängigen Antragsverfahren besondere Aspekte zur Verbesserung der Lehre bedienen. Möglich sind nach den bisherigen Vorschlägen der Hochschulen e-Learning Projekte zur Verbesserung der Kompetenz und des Studienerfolgs der Studierenden.

2,4

Das „Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ wird mit 1,5 Mio. R pro Jahr aufgestockt. Rund 50 % der Mittel werden zweckgebunden für vorgezogenen Nachfolgeberufungen W2/W3 eingesetzt. In diesem Umfang ist die Einrichtung von 13 Professuren für Frauen vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über vorgezogene Berufungen erfolgt mit Billigung der Staatssekretäre der beiden Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft, Technologie und Frauen. Weitere 50 % der Mittel werden für Post Doc Programme, wie beispielsweise W1-Juniorprofessuren, Gastprofessuren, Lehraufträge und Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt wie bisher. Die hieraus finanzierten Maßnahmen werden – ebenfalls wie bisher – zu einem Drittel durch die Hochschulen gegenfinanziert. Über die Aufteilung der Mittel auf die Hochschulen entscheidet die Vergabekommission.

6,0

Reservemittel 1,7