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Deutsches Institut für Gesundheitsrecht

(DIGR) in Berlin gegründet

Nr. 49/2006 vom 31.03.2006

Mit einem feierlichen Gründungsakt haben am Montag, dem 27. März 2006, Akteure aus wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens das „Deutsche Institut für Gesundheitsrecht“ (DIGR) gegründet. Pünktlich zu Beginn der Koalitionsgespräche zur Gesundheitsreform steht mit dem DIGR eine neuartige Organisation bereit, die sich an den Diskussionen über die Reformprozesse beteiligen wird. Zum Vorsitzenden und Institutsdirektor wählte die Gründungsversammlung einstimmig Helge Sodan, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin und Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

„Das Gesundheitswesen leidet trotz zahlloser Reformversuche unter erheblichen Überregulierungen, die einen bedeutenden Wachstumsmarkt in Deutschland bremsen“, erläutert Helge Sodan. „Ziel des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht ist es, diese Strukturen durch wissenschaftliche Arbeit und konkrete praktische Lösungsansätze aufzubrechen. Wir wollen einen entscheidenden Beitrag leisten, Deutschland wieder das leistungsfähige Gesundheitswesen zu verschaffen, das es verdient.“ Um dieses Ziel zu erreichen, sei das DIGR ein hervorragendes Instrument. Das Recht bilde nicht nur die Basis aller Prozesse zwischen Ärzten, Patienten, Versicherern und Arzneimittelherstellern. Es könne auch einen Rahmen schaffen für neue Freiheiten, die den eingeschnürten Gesundheitsmarkt beleben und sanieren.

Wissenschaftlich unterstützt von Professoren der Freien Universität Berlin liegt die Besonderheit des DIGR darin, dass sich Vertreter aus unterschiedlichen Sektoren des Gesundheitswesens zusammengefunden haben, um im interdisziplinären Austausch Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten. Sie alle eint das Interesse an einem fairen und partnerschaftlichen Gesundheitswesen.

Zu den zwölf Gründungsmitgliedern gehören unter anderem die Bundeszahnärztekammer, die Pfizer Deutschland GmbH, die Quintessenz-Verlagsgruppe und die Arbeitsgemeinschaft MEDI Deutschland. Ihre unterschiedlichen fachlichen Hintergründe bündeln die Mitglieder des DIGR in einem klaren Ansatz: Reformen sollen vor allen denjenigen dienen, die im Mittelpunkt des Interesses aller stehen: den Patienten. Deren Vertrauen in das System und seine Repräsentanten sei derzeit aber so sehr erschüttert, dass eine sinnvolle Reformpolitik kaum noch möglich sei. Sodan: „Wir müssen wegkommen von einer Debatte, die sich allein um Kosten dreht. Was wir brauchen, sind sinnvolle Ansätze, die es allen Beteiligten erlauben, die Potenziale des Gesundheitswesens optimal zu nutzen.“

Mit den 5. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht, die am Montag, dem 3. April 2006, im Berliner Hotel Hilton am Gendarmenmarkt stattfinden, wird sich das DIGR der Öffentlichkeit präsentieren.

Weitere Informationen

Catrin Gesellensetter, Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin, Tel.: 030 / 838-55024, E-Mail: Catrin.Gesellensetter@rewiss.fu-berlin.de