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Verfassungsbeschwerde der Berliner Universitäten erfolgreich

Autonomie der Universitäten gestärkt

Nr. 204/2004 vom 01.11.2004

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Verfassungsbeschwerde der drei großen Berliner Universitäten (Freie Universität, Humboldt Universität und Technische Universität) gegen die Einschränkung ihres Promotionsrechts in allen wichtigen Punkten stattgegeben. Er erklärte die wesentlichen Neuregelungen im Berliner Hochschulgesetz wegen Verstoßes gegen das Recht der Wissenschaftsfreiheit für nichtig. Das Urteil erging einstimmig.

Der Entscheidung kommt bundesweite Bedeutung zu. Danach zählt das Promotionsrecht zum Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung der Universitäten. Diese seien grundsätzlich berechtigt, eigenständig und ohne staatliche Einwirkung ihre wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten autonom zu regeln.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird diese Rechtsposition der Universitäten gestärkt. Künftigen Versuchen des Gesetzgebers, die autonomen Selbstverwaltungsrechte der Universitäten im Bereich von Wissenschaft und Forschung einzuschränken, sind dadurch enge Grenzen gesetzt. Zugunsten der Wissenschaftsfreiheit sei stets auch der diesem Freiheitsrecht zugrunde liegende Gedanke mit zu berücksichtigen, dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten diene, urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Der Präsident der Freien Universität Berlin und Sprecher der Ständigen Konferenz der Berliner Universitäten (KBU), Prof. Dr. Dieter Lenzen, zeigte sich hoch erfreut über das Urteil, beweise es doch, dass dem Berliner Gesetzgeber bei dem Versuch Einhalt geboten worden sei, sich in die Selbstverwaltung der Universitäten einzumischen. „Für künftige Gesetzgebungsvorhaben ist dieses eine klare Warnung an die Adresse des Parlaments und ein Sieg für die Freiheit der Wissenschaft“, sagte Lenzen. Die Einstimmigkeit des Urteils zeige, wie richtig die Position der Universitäten sei. Lenzen unterstrich die bundesweite Bedeutung des Urteils im Hinblick auf Autonomie, auf Versuche, nicht-universitären Hochschulen Promotionsrechte einzuräumen sowie auf das Bekenntnis zum Wettbewerb der Universitäten untereinander, wenn sie ihre Anforderungen an die Leistung ihrer Studierenden und Promovierenden selbst festlegen.

Weitere Informationen

Goran Krstin, Pressesprecher des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Tel.: 030 / 838-73106, Fax: 030 / 838-473106, E-Mail: pressesprecher@praesidium.fu-berlin.de