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"Schuldrechtsreform kompakt"

Sondervorlesungsreihe des Fachbereichs Rechtswissenschaft

Nr. 16/2002 vom 17.01.2002

Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Das Gesetz, das umfangreichste Änderungen in Zentralbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Inhalt hat, wurde erst im Herbst 2001 vom Bundestag verabschiedet und nur wenige Wochen vor Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Um die Studierenden und die interessierte Fachöffentlichkeit so schnell wie möglich über das neue Recht zu informieren, bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin eine Sonder-Vorlesungsreihe "Schuldrechtsreform kompakt" an. Die Veranstaltungen finden jeweils Montag und Dienstag von 18.00 –20.00 Uhr im Hörsaal 1 A der Silberlaube statt.

Professor Schirmer wird schwerpunktmäßig das Recht der Leistungsstörungen behandeln, Professor Leenen das Recht des Kaufvertrags, des Werkvertrags sowie die Neuregelung der Verjährung. Professor Säcker spricht zum Thema: "Culpa in Contrahendo: Sachwalterhaftung und Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter".

Ort und Zeit:

Silberlaube/Hörsaal 1 A, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin-Dahlem; U-Bhf. Thielplatz, Linie 1, bis zum 19.2. jeweils Montags und Dienstags, von 18.00 –20.00 Uhr

Weitere Informationen

Professor Dr. Detlef Leenen, Studiendekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft; Tel.: 030/838-52237