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Studierende der Rechtswissenschaft an Tuberkulose erkrankt

Fachbereich hat sämtliche Mitglieder über Krankheitsfall informiert

Nr. 311/2001 vom 23.11.2001

Im Fachbereich Rechtswissenschaft ist vor einigen Tagen eine Studentin des ersten Fachsemesters an "offener Tuberkulose" (TB) erkrankt. Dies Erkrankung unterliegt dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Fachbereich Rechtswissenschaft ist vom zuständigen Amtsarzt des Gesundheitsamts des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin informiert worden.

Alle Studierenden und Dozenten, die mit der an Tuberkulose erkrankten Studierenden in Kleingruppen-Lehrveranstaltungen zusammen studiert und gearbeitet haben, sind unverzüglich vom Fachbereich schriftlich informiert worden. Außerdem hat der Fachbereich alle Studierenden per Aushang und alle Beschäftigten per Rundbrief über den Erkrankungsfall unterrichtet. Alle 370 Studierenden im ersten Fachsemester (Haupt-, und Nebenfach) werden voraussichtlich schriftlich informiert.

Am Dienstag, dem 27. November um 10 Uhr 15 findet im Hörsaal I, Van‘t-Hoff-Str. 8, eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Betriebsärztlichen Dienst und dem zuständigen Gesundheitsamt statt. Außerdem werden Anfang Dezember an vier Terminen Tuberkulintestungen in den Räumen der Rechtswissenschaft angeboten. Die Betroffenen sind davon unterrichtet worden, dass ihre Teilnahme an dem Test erforderlich ist.

Weitere Informationen

Dr. Andreas Fijal, Leiter des Studienbüros des Fachbereiches Rechtswissenschaft; Tel.: 838 521 67