Springe direkt zu Inhalt

Freie Universität paraphiert neue Version der Hochschulverträge trotz erneuter dramatischer Einsparungen

Der Vertrag soll den Berliner Hochschulen finanzielle Sicherheit für die Jahre 2003 bis 2005 gewähren

Nr. 130/2001 vom 11.06.2001

Die Freie Universität Berlin hat am 8. Juni 2001 – trotz erheblicher Bedenken entschieden – den Hochschulvertrag in der Fassung vom 1. Juni 2001 zu paraphieren. Der neue Vertrag fußt auf Artikel II des Hochschulstrukturgesetzes von 1997 und wird zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, und der jeweiligen Universität abgeschlossen. Der Vertrag soll den Berliner Hochschulen finanzielle Sicherheit für die Jahre 2003 bis 2005 gewähren. Gleichzeitig liegen die Finanzbeiträge für die Hochschulen derart niedrig, dass die dringend notwendige Hochschulerneuerung droht, nicht mehr zügig genug durchgeführt werden zu können.

Das Präsidium der Freien Universität appelliert deshalb an die im Abgeordnetenhaus in Berlin vertretenen Parteien, mit Besonnenheit den Erfordernisse einer zukunftsgerichteten Hochschulpolitik gerecht zu werden und die Hochschulverträge nicht zum Gegenstand des Wahlkampfes zu machen.

"Die Paraphierung erfolgt unter dem Eindruck großer Eile und großen politischen Drucks und wird deshalb nur unter Zurückstellung erheblichster Bedenken vollzogen", erklärte stellvertretend für den auf einer Auslandsreise sich befindenden Präsidenten, der Erste Vizepräsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Dieter Lenzen. Die Paraphierung sei allein dem Umstand geschuldet, dass es die Verantwortung gegenüber der Universität gebiete, in einer ökonomisch und politisch verwahrlosten Kommune wie Berlin einen derartigen Vertrag zu unterzeichnen, als die Universität, ihre Beschäftigten und Studierenden nicht einer völlig ungeregelten und ungewissen finanziellen Situation zu überlassen.

Die Kritik der Freien Universität richtet sich vor allem gegen drei Punkte:

  1. Der Strukturfond zu Lasten der Universitäten und zur "Stärkung der Fachhochschulen" ist in dem vorliegenden Vertrag von ursprünglich 3,2 Millionen Mark aus Sicht der Universitäten auf unverantwortliche Weise auf 5 Millionen Mark erhöht worden. Die Universitäten können sich anders als die Fachhochschulen nicht um diese Mittel bewerben, auch wenn sie sich um die Einrichtung neuer praxis- und berufsnaher Studiengänge bemühen. Die Freie Universität befürchtet, dass sie künftig deshalb nicht mehr ohne weiteres die Möglichkeit haben wird, derartige innovative Studiengänge einzuführen oder auszubauen. Damit beabsichtige die Politik offenbar eine Trennung zwischen dem Ausbildungstypus der anwendungsbezogenen Fachhochschulen und den grundlagenorientierten Universitäten, so Lenzen. Der Wettbewerb zwischen Fachhochschulen und Universitäten sei offensichtlich nicht erwünscht.
  2. Außerdem sehen die Hochschulverträge vor, in den Jahren 2003 bis 2005 die Staatszuschüsse für die Finanzierung von Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin kontinuierlich um eine Gesamtsumme von 90 Millionen Mark zu senken. Das Präsidium der Freien Universität kritisiert die daraus resultierenden 18 Millionen Mark Einsparungen für das UKBF auf das Schärfste, da das Klinikum bereits in den vergangenen zehn Jahren einseitig durch Kürzungen an den Rand seiner Existenzfähigkeit geführt worden sei. Durch die erneute Kürzung seien massive Auswirkungen auf die Lehre, Forschung und Krankenversorgung zu befürchten. Ganze Einrichtungen müssten geschlossen werden.
  3. Durch die zahlreichen kleineren Änderungen in dem nun unterschriebenen Hochschulvertrag belaufen sich die weiteren Kürzungen der Freien Universität auf 33 Millionen Mark. Derzeit ist es für das Präsidium nicht ersichtlich, wie diese Kürzungen in der Praxis umgesetzt werden können, ohne die Lehre und Forschung an der Freien Universität massiv zu belasten.