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Harmonisierung des deutschen und russischen Energierechts

Freie Universität unterstützt Rußland bei Novellierung seines Energierechts

Nr. 61/2000 vom 05.04.2000

Das Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht der Freien Universität Berlin, das Ministerium für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation, die Staatliche Rechtswissenschaftliche Akademie Moskau und die Nationale Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht haben einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die vereinbarte Zusammenarbeit dient der Harmonisierung des deutschen und russischen Energierechts.

Die Juristen der FU werden ihre russischen Partner vor allem bei der Gestaltung eines modernen, leistungsfähigen Energierechts sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Führungskräften unterstützen. Der DAAD fördert als Mitunterzeichner den Wissenschaftleraustausch.

Die Russische Föderation ist Deutschlands wichtigster Erdgaslieferant. Sie strebt langfristig auch die Lieferung von erheblichen Strommengen nach Westeuropa an. Aus diesem Grund ist für beide Seiten wichtig, dass die Russische Föderation ein mit europäischen Vorstellungen kompatibles Energierecht erarbeitet. Dieses soll sowohl den Vorschriften der Europäischen Energiecharta entsprechen als auch ausländischen Unternehmen die Investition in russische Erdgasquellen und Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen erleichtern.

Das Energierecht ist eine relativ junge Disziplin; sie verdankt ihren Aufschwung den liberalisierten Energiemärkten und der damit verbundenen juristischen Aufarbeitung der Probleme zwischen der erzeugenden, der verteilenden und der verbrauchenden Marktstufe.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Telefon: 030 / 838-53830, E-Mail: saecker@zedat.fu-berlin.de