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STIBET-Doktorandenförderung des DAAD

Durch das DAAD-Programm STIBET-Doktoranden können im Zeitraum 2019-2022 jährlich 29 Fördermaßnahmen finanziert werden, die die Studiensituation ausländischer Promovierender an der FU Berlin verbessern sollen. Gefördert werden Maßnahmen zur Betreuung internationaler Promovierender durch feste Betreuungspartner(innen) vor Ort sowie der Einsatz internationaler Promovierender als Lehr- und Forschungsassistent(inn)en. Die Förderung kann bis zu drei Monate pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie eine entsprechende Maßnahme mit Mitteln des Programms STIBET-Doktorandenförderung durchführen möchten, füllen Sie dazu bitte das Antragsformular aus. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.

Einsatz fester Betreuungspartner(innen) vor Ort

Feste Betreuungspartner(innen) vor Ort sollen zur Betreuung internationaler Promovierender in Instituten/Arbeitsgruppen mit einer großen Zahl internationaler Promovierender eingesetzt werden. Der Tätigkeitsschwerpunkt fester Betreuungspartner(innen) soll auf der individuellen fachlichen, methodischen und sprachlichen Betreuung liegen, durch die den unterschiedlichen Bedürfnissen und fachlichen Voraussetzungen internationaler Promovierender sinnvoll entsprochen werden kann. Feste Betreuungspartner(innen) sollen neuen ausländischen Promovierenden z. B. bei der Nutzung von Bibliotheken, Datenbanken, Software, bei Laborarbeiten, beim Erlernen von notwendigem Fachvokabular oder der Erstellung von Exposés durch sprachliche Korrektur und Diskussion helfen. Damit sollen insbesondere in der ersten Promotionsphase durch eine andere akademische Kultur bedingte Schwierigkeiten abgebaut werden.

Feste Betreuungspartner(innen) können deutsche oder ausländische Studierende oder Promovierende sein, die an der FU immatrikuliert sind und nicht gleichzeitig als studentische oder wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) beschäftigt sind.

Einsatz von Lehr- und Forschungsassistenten

Lehrassistent(inn)en sollen unter Anleitung zuständiger Hochschullehrer(innen) in Lehrveranstaltungen ihrer Institute eingesetzt werden oder selbständig begleitende Tutorien zu diesen Lehrveranstaltungen durchführen, um so im Hinblick auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit wertvolle Erfahrungen im Bereich der akademischen Lehre zu sammeln.

Forschungsassistent(inn)en sollen in enger Zusammenarbeit mit Hochschullehrer(inne)n im Rahmen aktueller Forschungsprojekte der jeweiligen Institute und Arbeitsgruppen mitarbeiten oder bei der Vorbereitung von Konferenzen oder der Publikation von Forschungsarbeiten helfen. Sie sollen auf diese Weise in die Forschungsarbeit ihrer Institute integriert werden und wichtige berufliche Erfahrungen für ihre zukünftige wissenschaftliche Arbeit sammeln.

Als Lehr- und Forschungsassistent(inn)en können nur ausländische Promovierende eingesetzt werden, die an der FU immatrikuliert sind und nicht gleichzeitig als wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) beschäftigt sind.

Einzureichende Unterlagen

Bis 15.3. (für das Sommersemester) bzw. 15.7. (für das Wintersemester):

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Studierenden und Promovierenden aus Nicht-EU-Staaten

Nach dem Einsatz:

  • Rechenschaftsbericht


Sofern mehr Maßnahmen beantragt werden als Mittel zur Verfügung stehen wird die Leitung der Abt. Internationales auf Grundlage pflichtgemäßen Ermessens die Notwendigkeit und Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen beurteilen und über die Mittelvergabe entscheiden.

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Kontakt

Regina Rahm
Abteilung IV – Internationales
Studierendenmobilität
Studierenden-Service-Center
Iltisstraße 4
14195 Berlin
Tel. 838 73412
E-Mail: bastip@zedat.fu-berlin.de

 

 

            

Gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA).