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Procedere bei Sachmittel- und Betreuungskosten- bzw. Forschungskostenzuschuss (DAAD/AvH)

Einen Sonderfall stellen die Sachmittel- und Betreuungskostenzuschüsse des DAAD und die Forschungskostenzuschüsse der AvH dar, die an Gastgeber*innen von DAAD- bzw. AvH-Forschungsstipendiat*innen gezahlt werden.

Im Fall der Sachmittel- und Betreuungskostenzuschüsse des DAAD erhalten die Gastgeber*innen von der Förderorganisation ein Formular zugesandt. Dieses Formular – "Antrag der Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung auf einen Sachmittel- und Betreuungskostenzuschuss (Pauschale) für DAAD-Forschungsstipendiatinnen und -stipendiaten"  – ist von der Gastgeberin/dem Gastgeber zu unterschreiben und bei erstmaliger Bewilligung per elektronischer Projektanzeige (ePA) mitsamt Stipendienzusage/Zuwendungsschreiben und gegebenenfalls Merkblatt an die Abteilung Internationales zu schicken.

Bitte das Formular jeweils nur unterzeichnen, nicht ausfüllen!

Diese DAAD-Formulare müssen in der Abteilung Internationales noch vom Abteilungsleiter als "Vertreter/-in Hochschulverwaltung/Drittmittelstelle" unterzeichnet werden. Ansonsten werden hier auch weitere Angaben ergänzt und das Gesamtpaket dann an die Drittmittelverwaltung übergeben. Dort wird ein eigener Fonds eingerichtet, das Formular entsprechend fertig ausgefüllt und an den DAAD übermittelt.

Bei einer Weiterbewilligung und schon existierendem Fonds muss das Antragsformular nicht über die Abteilung Internationales laufen, sondern wird von den jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Drittmittelverwaltung unterzeichnet.

Im Fall der Forschungskostenzuschüsse der AvH gilt seit März 2021 ein anderes Procedere. Auch hier müssen das Zuwendungsschreiben an Betreuerin bzw. Betreuer und das Zuwendungsschreiben an die Stipendiatin/den Stipendiaten per elektronischer Projektanzeige (ePA) über die Abteilung Internationales an die Drittmittelverwaltung gesandt werden. Die Kontoverbindung allerdings muss nun direkt von der wissenschaftlichen Gastgeberin/dem wissenschaftlichen Gastgeber an die AvH übermittelt werden (elektronisch über das AvH-Portal). Bitte teilen Sie die Kontoverbindung aber erst mit, wenn der betreffende Fonds eingerichtet wurde, und nennen Sie unter "Verwendungszweck" unbedingt die Fondsnummer, damit der Geldeingang von der Hauptkasse richtig zugeordnet werden kann!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Benjamin Langer, Tel. 838-73449, benjamin.langer@fu-berlin.de.

Weitere Informationen zu den AvH-Forschungskostenzuschüssen finden Sie hier.