Wer ist zeichnungsberechtigt?
Generell ist die Projektleitung für alle Belange des Drittmittelfonds zeichnungsberechtigt, d.h. sie ist berechtigt, Unterschriften zu leisten und im Rahmen des elektronischen Workflows anzuordnen. Des Weiteren kann die Projektleitung Mitarbeiter/innen benennen, die in ihrer Vertretung die sachliche Richtigkeit bei der Drittmittelbewirtschaftung bestätigen (insbesondere im Rahmen des elektronischen Workflows.). Die Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit sollte stets von einer/einem haushaltskundigen Mitarbeiter/in der Freien Universität Berlin erfolgen.