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Was geschieht mit übrig gebliebenen Geld?

Sollten bei einem Forschungsvorhaben im Rahmen einer Zuwendung (Kap. 04) Mittel nicht verbraucht worden sein, so müssen diese an den Zuwender zurückgezahlt werden. Dies wird von der Drittmittelverwaltung im Zusammenhang mit der Erstellung des zahlenmäßigen Nachweises veranlasst.

In den sehr wenigen Fällen, wo bei einer Zuwendung ein positiver Kassenrest nach Projektabschluss an der Freien Universität Berlin verbleiben kann, werden diese Gelder nach Abrechnung des Projekts auf den Fonds für die Ergänzungsausstattung des Projektleiters/der Projektleiterin gebucht.

Restmittel bei Projekten der Auftragsforschung (Kap. 06) werden nach Ende der Vertragslaufzeit auf den Akquisefonds des Projektleiters/der Projektleiterin gebucht.