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„Altersarmut bekämpfen, wo sie entsteht: am Arbeitsmarkt“

Neue Renten-Studie: Poltikwissenschaftlerinnen der Freien Universität Berlin fordern Korrekturen in der Arbeitsmarktpolitik

24.01.2012

Damit den heute 45- bis 50-jährigen Frauen nicht im Alter Armut drohe, fordert Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Barbara Riedmüller "die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben".

Damit den heute 45- bis 50-jährigen Frauen nicht im Alter Armut drohe, fordert Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Barbara Riedmüller "die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben".
Bildquelle: Fotolia

Barbara Riedmüller stellte mit Ulrike Schmalreck die Studie „Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. Wandel und rentenpolitische Implikation“ vor.

Barbara Riedmüller stellte mit Ulrike Schmalreck die Studie „Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. Wandel und rentenpolitische Implikation“ vor.
Bildquelle: Marina Kosmalla

Die heute 45- bis 50-jährigen Frauen seien Trendsetterinnen, sagt Ulrike Schmalreck: „Wer in Vollzeit erwerbstätig ist, zeigt, dass ein qualifizierter Job erstrebenswert ist und finanzielle Unabhängigkeit bis ins Alter garantiert.“

Die heute 45- bis 50-jährigen Frauen seien Trendsetterinnen, sagt Ulrike Schmalreck: „Wer in Vollzeit erwerbstätig ist, zeigt, dass ein qualifizierter Job erstrebenswert ist und finanzielle Unabhängigkeit bis ins Alter garantiert.“
Bildquelle: privat

„Teilzeitarbeit bringt Teilrente“, sagt Politikwissenschaftlerin Barbara Riedmüller. „Die heute 45- bis 50-jährigen Frauen, die in Teilzeit arbeiten, werden später einen beachtlichen Rentenausfall haben.“ Gemeinsam mit Ulrike Schmalreck, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, hat die Politikprofessorin jetzt eine neue Renten-Studie vorgestellt, die die Situation der sogenannten Babyboomerinnen – der heute 45- bis 50-jährigen Frauen – in Ost- und Westdeutschland untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Obwohl sie besser ausgebildet und stärker ins Berufsleben eingebunden sind als Vertreterinnen vorheriger Generationen, droht diesen Frauen dennoch Altersarmut.

„41 Prozent der westdeutschen und 21 Prozent der ostdeutschen Frauen, die heute zwischen 45 und 50 Jahren alt sind, müssen nach heutigem Stand eine Rente unter der Grundsicherung erwarten“, sagte Ulrike Schmalreck. Die Grundsicherung, das sind rund 680 Euro im Monat. Und das, obwohl die sogenannten Babyboomerinnen im  Vergleich zu früheren Generationen einen höheren Bildungsstand haben und besser beruflich integriert sind. Auch der Anteil der reinen Hausfrauenbiografien sei im Westen mit 19 Prozent geringer als bei früheren Generationen (25 Prozent). Immer mehr Frauen vereinbarten Erwerbstätigkeit und Kinder miteinander. Als „Trendsetterinnen“ zeigten sie, dass ein qualifizierter Job erstrebenswert sei und finanzielle Unabhängigkeit bis ins Alter garantiere. Von diesen Entwicklungen gingen positive Effekte aus, die zu einer höheren eigenständigen Alterssicherung führten, sagte Barbara Riedmüller.

Stärker von Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung betroffen

Gleichzeitig wirke sich, wie die Studie zeigt, der Strukturwandel im Arbeits- und Beschäftigungssystem negativ auf die Sicherung im Alter aus. Die Frauen sind stärker als vorherige Jahrgänge betroffen von der Ausweitung der Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigung und den längeren und häufigeren Phasen der Arbeitslosigkeit. Nur 21 Prozent der westdeutschen und 43 Prozent der ostdeutschen Babyboomerinnen arbeiteten in dem untersuchten Zeitraum in Vollzeit. Anders als frühere Rentnergenerationen können die Frauen nicht darauf hoffen, ihre Versorgungslücken in der gesetzlichen Rente durch die Einkommen der Ehepartner zu kompensieren: Sinkende Renten der Männer, geringe Witwenrenten und die erhöhte Scheidungsrate lassen das Versorgermodell bröckeln.

Für die von der Deutschen Rentenversicherung geförderte Studie „Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. Wandel und rentenpolitische Implikation“ werteten die Wissenschaftlerinnen Daten des Sozioökonomischen Panels – einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von über 12.000 Privathaushalten in Deutschland aus. Außerdem wurde die Versichertenkontenstichprobe – eine ständige Sondererhebung der gesetzlichen Rentenversicherung – herangezogen.

"Westdeutscher Lebensentwurf" ein immer noch gültiges Muster

Um die von Altersarmut bedrohten Frauen zu schützen, bestehe dringender Handlungsbedarf, sagt Politikwissenschaftlerin Barbara Riedmüller: „Die Politik muss sich endlich dazu durchringen, Altersarmut dort zu bekämpfen, wo sie entsteht: am Arbeitsmarkt. Deshalb muss die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben gefördert werden. Doch die Parteien und gesellschaftlichen Akteure sind weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen.“

Barbara Riedmüller formulierte ihre Kritik an der Politik und monierte das Fehlen einer gesellschaftlichen Debatte. Die „Versorgerehe“, bei der der Mann berufstätig ist und die Ehefrau nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sei, sei ein westdeutscher Lebensentwurf, den viele jüngere und mittelalte Frauen noch immer verinnerlicht hätten. Diese Mentalität werde durch Entscheidungen und Regelungen der Politik verstärkt. So werde durch die Mitversicherung der nicht oder nur geringfügig erwerbstätigen Ehefrau in der Krankenversicherung kein Anreiz zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit geschaffen. Das Beamtenrecht sei noch großzügiger und fördere den „Zuverdiener-Status“ der Ehefrau, indem sie bis zu einer jährlichen Einkommensgrenze von 18.000 Euro eine Beihilfeberechtigung erhalte. Gleiches gelte für das Ehegattensplitting, das sich besonders für Ehemänner mit hohem Einkommen und deren nicht erwerbstätige Ehefrau lohne – bzw. im umgekehrten Fall: den nicht erwerbstätigen Ehemann. Diese großzügige Subventionierung der Ehe – unabhängig davon, ob es Kinder gibt – setze finanzielle Fehlanreize und wirke der Erwerbstätigkeit der Frau entgegen, sagte die Wissenschaftlerin. Auch familienpolitische Maßnahmen wie das Elterngeld und die Erziehungszeit seien Faktoren, die lange Erwerbsunterbrechungen von Müttern zur Folge hätten.

Bessere Informationspolitik

Die abgeleiteten Ansprüche in der Rentenversicherung suggerierten der Ehefrau eine finanzielle Sicherheit im Alter, die die Witwenrente jedoch nicht mehr leisten werde, sagte Barbara Riedmüller. Hier den Wissenschaftlerinnen zufolge eine Änderung der Renteninformation sinnvoll. Frauen sollten neben ihrer eigenen Rente auch die zu erwartende abgeleitete Rente ihres Ehepartners in ihrer Renteninformation erfahren. Bisher wüssten sie wenig über die Höhe der Witwenrente und überschätzten ihre Ansprüche häufig. Familienorientierten Frauen mit geringen eigenen Rentenansprüchen könne so der Glaube genommen werden, dass der Ehepartner für sie eine sichere Altersvorsorge darstellt.

Die Abschaffung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht sowie die Erhöhung der Entgeltgrenze von 325 Euro auf 400 Euro für Minijobs haben zur massiven Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung geführt. Diese Entwicklung entwerte die Erwerbsarbeit von häufig gut qualifizierten Frauen und führe zu geringen Altersrenten. Deshalb müssten an erster Stelle die Niedriglohnjobs zurückgedrängt werden. Riedmüller nannte als sinnvolle Maßnahme die Einführung der Sozialversicherungspflicht vom ersten Euro an und die Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze. Auch ein flächendeckender Mindestlohn könne helfen, die Türen zum Niedriglohnsektor zu schließen.

„Es gibt genügend Frauen für den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt“, sagt Barbara Riedmüller, „man muss sie nur gewinnen.“