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„Wenn ich nicht wählen gehe, entscheiden andere darüber, wer mich vertritt“

Am 17. und 18. Juni findet an der Freien Universität Berlin die Wahl zum Akademischen Senat statt

16.06.2025

Jede Stimme zählt – auch bei der AS-Wahl am 17. und 18. Juni

Jede Stimme zählt – auch bei der AS-Wahl am 17. und 18. Juni
Bildquelle: Pexels

Sie haben die Wahl: Am 17. und 18. Juni sind rund 55.000 Angehörige der Freien Universität – Studierende, Lehrende und Beschäftigte in der Wissenschaft sowie Technik, Service und Verwaltung – aufgerufen, den Akademischen Senat, den erweiterten Akademischen Senat und die Promovierendenvertretung zu wählen.

Die Wahl zum Akademischen Senat (AS) an der Freien Universität steht alle zwei Jahre an. Was sind die Aufgaben dieses Gremiums und weiterer Vertretungen? Warum ist es wichtig, sich an der Abstimmung zu beteiligen? Ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Zentralen Wahlvorstands Bernhard Loll, promovierter Chemiker und wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Sascha Demiri aus der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands.

Herr Dr. Loll, Herr Demiri, welche Aufgaben hat der Akademische Senat der Freien Universität?

Dr. Bernhard Loll

Dr. Bernhard Loll
Bildquelle: Clemens Langner

Bernhard Loll: Der Akademische Senat ist das zentrale Gremium für die akademische Selbstverwaltung an der Freien Universität. Er entscheidet über grundlegende Angelegenheiten wie die Entwicklung neuer Studiengänge, die Ordnung der Studien- und Prüfungsverfahren sowie über die strategische Ausrichtung der Universität. Darüber hinaus wählt und berät der Senat das Präsidium und wirkt an Berufungsverfahren mit. Dabei bringt er die Perspektiven aller Statusgruppen – also der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und sonstigen Beschäftigten – in die Entscheidungsprozesse ein.

Der Akademische Senat sorgt dafür, dass die Universität sich im Sinne aller Mitglieder – also Studierender, Lehrender und Mitarbeitender – weiterentwickelt.

Bitte vervollständigen Sie den Satz: Es ist wichtig zur Wahl zu gehen, …

Sascha Demiri: … weil jede Stimme zählt. Mitbestimmung funktioniert nur, wenn möglichst viele ihre Stimme nutzen und Verantwortung für die Universität übernehmen. Eine engagierte Hochschulgemeinschaft lebt von Beteiligung, Transparenz und Dialog – sie ist die Grundlage für ein lebendiges demokratisches Miteinander an unserer Universität.
Bernhard Loll: … denn nicht abgegebene Stimmen sind verloren. Wenn ich nicht wählen gehe, entscheiden andere darüber, wer mich vertritt. Wahlbeteiligung zeigt, dass die Mitglieder der Universität bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv für die Gestaltung ihrer Institution einsetzen.

Warum sollten möglichst viele Mitglieder der Freien Universität wählen gehen?

Sascha Demiri

Sascha Demiri
Bildquelle: Privat

Sascha Demiri: Die Freie Universität ist eine demokratisch verfasste Hochschule – und die Wahlen sind ein zentrales Element akademischer Selbstverwaltung. Wer seine Stimme abgibt, nimmt aktiv Einfluss auf Entscheidungen, die den Alltag an der Universität direkt betreffen: zum Beispiel Studienbedingungen, Lehrangebote, Prüfungsmodalitäten oder auch den Umgang mit Haushaltsmitteln.

Gleichzeitig geht es um größere Fragen der strategischen Entwicklung – etwa bei Forschungsschwerpunkten oder hochschulpolitischen Grundsatzentscheidungen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation der gewählten Vertreter*innen und zeigt, dass die Mitglieder der Universität ihre Mitbestimmungsrechte ernst nehmen.

Wer darf wählen?

Bernhard Loll: Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Freien Universität, die bei Ablauf der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen und an den Wahltagen Mitglied der Hochschule sind - also insbesondere Studierende, Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie die Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung. Jede dieser Statusgruppen wählt ihre eigenen Vertreter*innen in den Akademischen Senat. Voraussetzung ist, dass man zum Stichtag in die Wählerliste eingetragen ist, was bei regulärer Mitgliedschaft in der Regel automatisch geschieht.

Wie war die Wahlbeteiligung in den vergangenen Jahren beteiligt?

Sascha Demiri:
Die Wahlbeteiligung variiert nach Statusgruppe. Die Unterschiede zeigen, wie wichtig gezielte Information und Motivation sind, gerade bei den Gruppen mit geringerer Beteiligung:

2023
Hochschullehrende: 35,00%; Akademische Mitarbeiter: 13,89%; Studierende: 2,41%; Mitarbeiter f. Service, Technik und Verwaltung: 9,48%
2021
Hochschullehrende: 30,64%; Akademische Mitarbeiter: 14,25%; Studierende: 1,22%; Mitarbeiter f. Service, Technik und Verwaltung: 8,44%
2019
Hochschullehrende: 31,81%; Akademische Mitarbeiter: 13,89%; Studierende: 3,79%; Mitarbeiter f. Service, Technik und Verwaltung: 14,67%

Wodurch unterscheiden sich der Akademische Senat und der erweiterte Akademische Senat (eAS)?

Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin besteht aus 25 Mitgliedern, die für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden. Er setzt sich aus 13 Professor*innen sowie jeweils vier Vertreter*innen der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der sonstigen Mitarbeiter*innen zusammen. Den Vorsitz führt der Präsident bzw. die Präsidentin der Universität.

Der erweiterte Akademische Senat umfasst 61 Mitglieder aus denselben Statusgruppen. Er wählt alle vier Jahre das Präsidium der Universität, bestehend aus dem Präsidenten oder der Präsidentin sowie den Vizepräsident*innen.

Zu den zentralen Aufgaben des Akademischen Senats gehören die Verabschiedung von Entwicklungs- und Ausstattungskonzepten sowie die Festlegung der Grundsätze für Lehre, Studium und Forschung. Darüber hinaus entscheidet er über die Anzahl der jährlich zuzulassenden Studierenden, nimmt Stellung zum Entwurf des Haushaltsplans und wirkt bei der Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen mit.

Sämtliche Aufgaben des AS und des eAS lassen sich aus der Grundordnung der Freien Universität Berlin ableiten.

Wie oft tritt der Akademische Senat zusammen?

Bernhard Loll: Der Akademische Senat tagt in der Regel neun Mal pro Jahr. In diesem Jahr stehen noch vier Sitzungen aus. Die nächste Sitzung ist für den 9. Juli geplant und soll – vorbehaltlich der rechtzeitigen Konstituierung – die erste Sitzung des neu gewählten Akademischen Senats sein.

Sie begleiten die Wahl zum Akademischen Senat nicht zum ersten Mal. Gibt es neben der Abstimmung für ein neues Gremium andere Neuerungen?

Sascha Demiri: Ja, in der Tat. Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Jahr betraf die Erstellung der Wahlberechtigten-Verzeichnisse. Aufgrund der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes mussten zahlreiche neue Regelungen berücksichtigt werden – insbesondere in Bezug auf die Wahlberechtigung und die Zuordnung zu den Statusgruppen. Das war eine erhebliche Herausforderung, die wir aber frühzeitig angegangen sind.

Bereits im vergangenen Jahr habe ich begonnen, diesen Prozess gemeinsam mit Herrn Professor Prechelt, dem Leiter des Instituts für Informatik, grundlegend neu aufzusetzen. In enger Abstimmung konnten wir eine Python-basierte Lösung entwickeln, die die komplexen neuen Anforderungen zuverlässig abbildet und automatisiert in die Erstellung der Verzeichnisse übersetzt.

In diesem Zusammenhang freuen wir uns besonders darüber, dass Wissenschaft und Verwaltung hier ganz konkret als Team zusammengearbeitet haben. Dass solche interdisziplinären Kooperationen möglich sind und zu spürbar besseren Ergebnissen führen, ist aus meiner Sicht absolut herausragend – und ein starkes Signal für die Zukunft der Universität.

Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Professor Prechelt, der mit außergewöhnlichem Engagement, Fachwissen und Kooperationsbereitschaft maßgeblich dazu beigetragen hat, dass diese technische Neuerung erfolgreich umgesetzt werden konnte. Ohne seinen Einsatz wäre diese Form der datengestützten Umsetzung in der Kürze der Zeit kaum realisierbar gewesen.

Die Promovierendenvertretung ist ein noch recht neues Gremium. Welche Aufgaben hat es?

Die Promovierendenvertretung der Freien Universität Berlin wurde im Zuge des neuen Berliner Hochschulgesetzes eingeführt und ist ein wichtiges Organ für die Interessenvertretung der Promovierenden. Sie setzt sich aus jeweils zwei gewählten Mitgliedern pro Fachbereich zusammen – insgesamt 22 Personen – und repräsentiert damit alle Promovierenden der Universität.

Ihre Aufgaben sind vielfältig: Zum einen vertritt sie die Belange der Promovierenden gegenüber der Hochschulleitung und weiteren Gremien der Universität. Sie kann Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben, beispielsweise zu Fragen der Promotionsbedingungen oder zur Qualitätssicherung. Zum anderen ist sie in verschiedenen universitären Gremien vertreten, etwa im Akademischen Senat oder in den Fachbereichsräten – dort mit Rede- und teilweise auch Stimmrecht.

Darüber hinaus organisiert die Promovierendenvertretung Veranstaltungen, die den fachübergreifenden Austausch und die Vernetzung fördern. Auch bei der Erarbeitung von Promotions- und Promotionsstudienordnungen wird sie einbezogen und angehört. Insgesamt stärkt sie die Sichtbarkeit und Mitbestimmung von Promovierenden im universitären Kontext deutlich.

Wer darf die Promovierendenvertretung wählen?

Wahlberechtigt sind alle, die an der Freien Universität zur Promotion zugelassen und immatrikuliert oder angestellt sind.

Die Fragen stellte Kerrin Zielke

Weitere Informationen

Wie viele Listen stehen für den AS zur Wahl?

  • Professor*innen: 3 Listen
  • WiMis: 3 Listen
  • Studierende: 6 Listen
  • Mitarbeiter für Technik, Service und Verwaltung: 4 Listen

2025 • Wahlmanagement & Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands • Freie Universität Berlin

2_Wahlvorschlaege-AS-Wahl.pdf

3_Aenderungsbekanntmachung_Wahlvorschlaege-AS-Wahl.pdf

Wo kann ich mich über die Wahlprogramme informieren?

Informationen zu den Wahlprogrammen erhalten Sie entweder direkt von den Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Listen und auch über die Wahlzeitung der Freien Universität, wobei in diesem Jahr leider nur wenige Listen ihre Programme dort eingereicht haben.

Wo finde ich Informationen zur Promovierendenvertretung?

Informationen zur Promovierendenvertretung finden Sie zum einen auf den Seiten der Dahlem Research School, hier und auf den Seiten der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands (zum Thema Wahlen)