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Eine Chance für Forschungsprojekte gemeinsam mit der Wirtschaft

Durch eine GmbH will die Freie Universität Technologie- und Wissenstransfer voranbringen

25.01.2022

Projekte mit intensiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wie das geplante Projekt FUBIC (im Bild eine Simulation) sollen künftig durch eine unieigene GmbH unterstützt werden.

Projekte mit intensiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wie das geplante Projekt FUBIC (im Bild eine Simulation) sollen künftig durch eine unieigene GmbH unterstützt werden.
Bildquelle: Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH / Montage: Bernd Wannenmacher

Mit der Gründung einer GmbH soll die Zusammenarbeit der Freien Universität Berlin mit Akteuren aus der Privatwirtschaft intensiviert werden. Ziel ist es, Projekte zum Wissens- und Technologietransfer voranzubringen. Die Leitung der Universität wehrt sich gegen Vorwürfe des Gesamtpersonalrates zu diesem Thema. „Ich finde es sehr schade, dass das Thema dieser GmbH-Gründung durch den Personalrat mit Themen wie Outsourcing verknüpft wird“, sagt Kanzlerin Andrea Bör. „Dies schürt Unsicherheiten bei den Beschäftigten und entbehrt jeder Grundlage“, stellt sie klar. Universitätspräsident Professor Günter M. Ziegler hebt hervor: „Eine solche Gründung ist eine Chance, bestimmte wissenschaftliche Projekte flexibel und abgestimmt auf Vorgehensweisen in der Privatwirtschaft durchzuführen. Es wird die Projekte voranbringen. Stellenverlagerungen, wie vom Personalrat beschrieben, sind nicht damit verbunden“, so Ziegler.

Der Campus Dahlem der Freien Universität und im Vordergrund das FUBIC (weißer Komplex). Das Luftbild wurde im April 2019 aufgenommen.

Der Campus Dahlem der Freien Universität und im Vordergrund das FUBIC (weißer Komplex). Das Luftbild wurde im April 2019 aufgenommen.

Das sind nach Auskunft des Präsidiums die wichtigsten Fakten rund um das Projekt:

  • Laut Gesellschaftervertrag ist Zweck der geplanten GWI Gesellschaft Wissenschafts- und Innovation Berlin mbH „die Förderung der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Industrie, insbesondere in den Feldern des Wissens- und Technologietransfers, der Forschungszusammenarbeit und der Gründungsförderung sowie die Entwicklung weiterer Geschäftsfelder“. Insbesondere ist die Arbeit auf das neue Technologie- und Gründungszentrum FUBIC ausgerichtet.
  • Mit dem Technologie- und Gründungszentrum FUBIC (Business and Innovation Center next to Freie Universität Campus) werden neue Dimensionen der Unterstützung von Firmengründungen und der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft möglich. Das Technologie- und Gründungszentrum FUBIC ist Teil eines rund 50.000 Quadratmeter großen Innovationsparks auf dem Gelände des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in der Fabeckstraße 60-62 in Berlin Lichterfelde, in unmittelbarer Nähe zur Freien Universität Berlin, zum Campus Benjamin Franklin der Charité und zu vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie den Max-Planck-Instituten und dem Zuse Institut Berlin. Auf dem FUBIC-Gelände sollen sich 60 bis 80 junge, technologiebasierte Unternehmen mit insgesamt 1.000 Mitarbeitern ansiedeln. Auf- und Ausbau sowie Betrieb sind vom Land Berlin der landeseigenen WISTA-MANAGEMENT GMBH übertragen worden.
  • Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG § 4.13) sieht ausdrücklich vor, dass Universitäten für bestimmte Aufgaben eine privatrechtliche Organisationsform wählen.
  • Um die Vielfalt der Forschungsthemen und ihre Potenziale mit Blick auf den Standort FUBIC zu sichten, zu systematisieren und auf eine operative Ebene zu transportieren, bedarf es einer strategisch ausgerichteten Einheit. An anderen Berliner Universitäten werden solche Aufgaben beispielsweise von der TUBS GmbH (TU Berlin Science Marketing) bzw. der HUMBOLDT-INNOVATION GmbH in enger Abstimmung mit den jeweiligen Universitätsleitungen wahrgenommen. Auch im nationalen Vergleich verzichtet kaum eine Universität auf die Möglichkeit, sowohl im öffentlich-rechtlichen Kontext, wie auch im wirtschaftlichen Kontext agieren zu können.
  • Die Anforderungen und Erwartungen an Universitäten im Aufgabenfeld „Wissenstransfer“ sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, auch die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes vom 14. September 2021 hat hier neue Akzente gesetzt. Diese neuen Anforderungen erfordern auch weitergehende Kooperationsinstrumente und Schnittstellen. So können im Rahmen privatwirtschaftlicher Organisation beispielsweise Aktivitäten des Wissenstransfers und der regionalen Verankerung einer Hochschule effizienter und effektiver zusammengefasst werden – etwa die Förderung von Unternehmensgründungen, praxisorientierte Weiterbildungsangebote oder die Forschungskooperation mit Unternehmen.
  • Dieser Aufgabenzuschnitt erfordert qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich an eben dieser Schnittstelle auskennen. Laut Beschluss des Präsidiums soll sich ihre Vergütung an den TV-L FU anlehnen. Die Führung der GmbH wird in enger Abstimmung mit der Universitätsleitung erfolgen. Der kritisierte Passus im Gesellschaftervertrag, der besagt, dass die Gesellschaft berechtigt sei, „Dritte mit der Erledigung bestimmter Aufgaben“ zu beauftragen, ist in solchen Gesellschaftsverträgen absolut üblich.
  • Ein Zusammenhang mit dem Botanischen Garten wird konstruiert, weil eine früher genutzte „Hülle“ wieder zum Leben erweckt wird. Die Freie Universität Berlin verfügt mit der ruhenden „Betriebsgesellschaft für die ZE BGBM mbH“ über einen derzeit nicht aktiven Firmenmantel. Dieser wird nun gewissermaßen neu unterfüttert. Das heißt, es wird die juristische „Hülle“ genutzt und mit vollständig neuem Inhalt gefüllt – die neue GmbH hätte einen neuen Gesellschaftervertrag, einen neuen Zweck und eine neue Geschäftsführung und inhaltlich keine Verbindung zu früheren Vorgängen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da die Gründung einer neuen GmbH relativ aufwendig ist. Es ist sowohl Ressourcen- als auch Mittel-sparsam, eine nicht mehr genutzte GmbH als „Hülle“ neu zu nutzen. Inhaltlich hat der aktuelle Vorgang nichts mit dem Botanischen Garten oder Vorgängen im Botanischen Garten zu tun.
  • Das Präsidium und das Kuratorium der Freien Universität haben der Einrichtung der GmbH zugestimmt. Aktuell steht die Zustimmung des Berliner Senats aus. Da Investitionsentscheidungen für den Standort FUBIC anstehen, sollte die Gesellschaft zeitnah handlungsfähig sein, sodass sie eine langfristige Positionierung der Freien Universität Berlin im Aufbau der FUBIC möglich machen kann.