Springe direkt zu Inhalt

„Es geht um unsere Universität“

Am 18. und 19. Mai sind rund 48.000 Angehörige der Freien Universität – Studierende, Lehrende und Beschäftigte in der Verwaltung – aufgerufen, den Akademischen Senat und den erweiterten Akademischen Senat zu wählen / Briefwahl bis 12. Mai beantragen

11.05.2021

Der Henry-Ford-Bau der Freien Universität Berlin. Dort tagt der Akademische Senat.

Der Henry-Ford-Bau der Freien Universität Berlin. Dort tagt der Akademische Senat.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Alle zwei Jahre wird an der Freien Universität der Akademische Senat gewählt. Warum dieses zentrale Gremium für alle Statusgruppen wichtig ist und warum es wichtig ist, sich an der Abstimmung zu beteiligen, erläutern Professor Eckart Rühl, Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstands, und Sascha Demiri aus der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands im Interview.

Herr Professor Rühl, Herr Demiri, die diesjährige Wahl des Akademischen Senats verläuft aufgrund der Pandemiesituation sicherlich anders als sonst?

Professor Eckart Rühl, Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstands

Professor Eckart Rühl, Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstands
Bildquelle: Jan Hambura

Eckart Rühl: Tatsächlich bereiten wir die Wahl, die diesmal unter besonderen Bedingungen stattfinden muss, schon seit dem vergangenen Herbst vor. Auch wenn die Urnenwahl vom Hygienekonzept her grundsätzlich sicher ist, spielt die Briefwahl in diesem Jahr eine wichtige Rolle: Diese Möglichkeit, kontaktfrei zu wählen, sollte von möglichst vielen genutzt werden. Die Freie Universität Berlin hat das Verfahren deshalb vereinfacht.

Sascha Demiri: Bislang war es so, dass die Briefwahlunterlagen persönlich im Büro des Zentralen Wahlvorstands abgeholt werden mussten. Die Wahlordnung wurde nun sehr zügig erweitert, sodass die Stimmberechtigten beantragen können, dass ihnen die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt werden. Die Unterlagen müssen dann bis zum 19. Mai zurückgesandt werden, ein Freiumschlag liegt bei, die Freie Universität übernimmt das Porto.

Sascha Demiri, Geschäftsstelle Zentraler Wahlvorstand

Sascha Demiri, Geschäftsstelle Zentraler Wahlvorstand
Bildquelle: Isabel Zimmermann

Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen bis zum 12. Mai beantragt werden, das ist per Mail möglich: Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetpräsenz der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes bereitgestellt und kann dort aufgerufen werden.

Eckart Rühl: Neu ist auch, dass in diesem Jahr erstmals alle Wahlberechtigten per E-Mail über die insgesamt 13 Listen und Ansprechpartnerinnen bzw. -partner, die zur AS-Wahl 2021 antreten, informiert wurden. Es gibt pandemiebedingt im Moment kaum „Schwarze Bretter“, über die sonst über die Listen informiert wurde – und nicht jede Liste hat eine eigene Internetpräsenz.

Wer ist wahlberechtigt?

Eckart Rühl: An der Freien Universität sind insgesamt 47.986 Personen aus allen Statusgruppen stimmberechtigt: Dazu zählen 37.165 Studierende und 10.822 Beschäftigte, die sich auf 1062 Hochschullehrende, 3966 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 5793 Angehörige der Statusgruppe „Sonstige Mitarbeiter“ verteilen.

Zwischen den verschieden Statusgruppen gab es in den vergangenen Jahren immer wieder große Unterschiede bei der Wahlbeteiligung. Warum ist es wichtig, dass Mitglieder aller Statusgruppen wählen gehen?

Eckart Rühl: Es ist zwar so, dass die Statusgruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Akademischen Senat mehrheitlich vertreten ist – so ist es im Berliner Hochschulgesetz festgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass die Themen, mit denen sich der Akademische Senat befasst, nur diese eine Statusgruppe etwas angehen.

Ganz im Gegenteil: Die Aufgaben des AS betreffen die gesamte Organisation unserer Universität. So bezieht der Akademische Senat beispielsweise Stellung zum Haushaltsplan der Freien Universität; er richtet Organisationeinheiten ein, verändert sie oder hebt sie auf. Das Gremium entscheidet, ob Studiengänge eingerichtet oder aufgehoben werden, es erlässt Satzungen und stellt Grundsätze für die Bereiche Lehre, Studium und Prüfung auf. Zudem verabschiedet der Akademische Senat Beschlüsse zu Hochschulentwicklungs- und Ausstattungsplänen oder setzt Zulassungszahlen für Studiengänge fest.

Darüber hinaus werden Regelungen über die Benutzung von Hochschuleinrichtungen, wie etwa Bibliotheken, gefasst, und der Akademische Senat ist in seiner erweiterten Zusammensetzung für die Wahlen der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten zuständig. Es geht im Akademischen Senat also um unsere gesamte Universität.

Wodurch unterscheiden sich der Akademische Senat und der erweiterte Akademische Senat?

Eckart Rühl: Der Akademische Senat setzt sich aus insgesamt 25 Mitgliedern zusammen: 13 Hochschullehrende und jeweils vier Mitglieder aus den Statusgruppen der Studierenden, der Akademischen und Sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der erweiterte Akademische Senat besteht aus insgesamt 61 Mitgliedern dieser Statusgruppen und hat Aufgaben gemäß der Teilgrundordnung der Freien Universität Berlin und zwar unter anderem die Wahrnehmung der Wahlrechte und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums.

Wie oft tritt der Akademische Senat zusammen?

Eckart Rühl: Der Akademische Senat tagt normalerweise neun Mal pro Jahr, in diesem Jahr stehen noch fünf Sitzungen aus. Die nächste Sitzung ist für den 16. Juni geplant – wir hoffen, dass das die konstituierende Sitzung des neu gewählten Akademischen Senats sein wird.

Bitte vervollständigen Sie den Satz: Es ist wichtig zur Wahl zu gehen, weil …

Sascha Demiri: … Sie nur so die Möglichkeit haben, mitzuentscheiden und mitzuwirken. Mit Ihrer Stimme nehmen Sie für die nächsten zwei Jahre Einfluss auf die Zukunft der Freien Universität.

Eckart Rühl: …Wahlen eine hohe Wahlbeteiligung brauchen und es auf jede Stimme ankommt. Demokratische Strukturen werden nicht durch fehlende Beteiligung an Wahlen, sondern nur durch eine aktive Teilnahme unterstützt. Nutzen Sie dafür bitte Ihre Stimme.

Die Fragen stellte Melanie Hansen