Wissenswertes über die Kanzlerwahl
Am 21. April wird der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin der Freien Universität gewählt
20.04.2016
Nach der Verabschiedung von Peter Lange in den Ruhestand Ende des vergangenen Jahres, soll die Stelle des Kanzlers/der Kanzlerin neu besetzt werden. Am 21. April findet die Wahl statt. Den Ablauf erläutert campus.leben.
Wie wird der Kanzler bzw. die Kanzlerin gewählt?
Das Prozedere ist eine Kombination aus vorgeschaltetem Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung und anschließender Wahl durch das Kuratorium. Zunächst war die Stelle mit einem Ausschreibungstext öffentlich gemacht worden, dessen Wortlaut mit der für die Universitäten zuständigen Senatsverwaltung zuvor abgestimmt worden war. Die Bewerbungsfrist endete am 10. Dezember 2015. Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und anschließender Vorstellungsgespräche mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern hat der Präsident der Freien Universität Berlin, Professor Peter-André Alt, seine Auswahl getroffen und dem Kuratorium die am besten geeignete Person zur Wahl vorgeschlagen.
Wie verläuft die Wahl am 21. April?
Zunächst begründet der Präsident seinen Wahlvorschlag, dann stellt sich die Kandidatin/der Kandidat persönlich vor. Daran schließen sich eine Diskussion und Aussprache im Kuratorium an, schließlich folgt die Abstimmung. Der Teil, in dem sich die Kandidatin/der Kandidat persönlich vorstellt, und die Stimmabgabe sind öffentlich. Hier können Interessierte dazukommen.
Warum ist nur ein Teil des Verfahrens öffentlich?
Um die Persönlichkeitsrechte des Kandidaten/der Kandidatin und der nicht berücksichtigten Bewerber zu schützen, sind die Teile des Verfahrens nicht öffentlich, die die Integrität der betroffenen Personen berühren könnten: Das betrifft die Begründung des Wahlvorschlags durch den Präsidenten und die Diskussion und Aussprache im Kuratorium.
Ist die Stimmabgabe geheim?
Ja. Die Kuratoriumsmitglieder geben auf einem Stimmzettel ihre Stimme ab, die Stimmzettel werden anschließend eingesammelt und am Ende ausgezählt.
Wie geht es nach der Wahl weiter?
Nach entsprechendem Beschluss des Senats von Berlin wird die/der Gewählte zur Kanzlerin/zum Kanzler der Freien Universität Berlin bestellt.
Wann wird die neue Kanzlerin/der neue Kanzler die Arbeit aufnehmen?
So schnell wie möglich. Das hängt auch vom Zeitpunkt der Bestellung ab.
Wie lange wird der neue Kanzler/die neue Kanzlerin amtieren?
In der Teilgrundordnung ist festgelegt, dass die Amtszeit der Kanzlerin/des Kanzlers zehn Jahre beträgt.
Weitere Informationen
Kuratoriumssitzung mit „Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers“
Zeit und Ort
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Donnerstag, 21. April 2016, 14 Uhr
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Henry-Ford-Bau der Freien Universität Berlin, Senatssitzungssaal, Garystr. 35, 14195 Berlin (U-Bhf. Thielplatz, U 3)
Die Aufgaben des Kanzlers/der Kanzlerin nach § 7 der Teilgrundordnung (zu § 58 des geltenden BerlHG)
Der Kanzler oder die Kanzlerin unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Wahrnehmung seiner oder ihrer Aufgaben. Er oder sie führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei an die Richtlinien des Präsidenten oder der Präsidentin gebunden.
Er oder sie ist Beauftragter oder Beauftragte für den Haushalt. Er oder sie wird auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin vom Kuratorium gewählt und vom Senat von Berlin bestellt.
Der Kanzler oder die Kanzlerin an der Freien Universität ist Beamter oder Beamtin auf Zeit; seine bzw. ihre Amtszeit beträgt 10 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.